Gütertrennung!
§ 1384 Berechnungszeitpunkt
bei Scheidung Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung
des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt
der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. § 1385 Vorzeitiger
Zugewinnausgleich bei Getrenntleben Leben die Ehegatten seit mindestens
drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich
des Zugewinns klagen. § 1386 Vorzeitiger Zugewinnausgleich in sonstigen
Fällen (1) Ein Ehegatte kann auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns
klagen, wenn der andere Ehegatte längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen
Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft
nicht erfüllt hat und anzunehmen ist, dass er sie auch in Zukunft
nicht erfüllen wird. § 1387 Berechnungszeitpunkt bei vorzeitigem
Ausgleich Wird auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt, so tritt
für die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des
Güterstands der Zeitpunkt, in dem die Klage auf vorzeitigen Ausgleich
erhoben ist. § 1388 Eintritt der Gütertrennung Mit der Rechtskraft
des Urteils, durch das auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt
ist, tritt Gütertrennung ein. § 1389 Sicherheitsleistung Allerdings
sind solche Unterhaltsvereinbarungen von den Gerichten erheblich eingeschränkt
worden, zum Beispiel solange ein Ehegatte wegen derBetreuung eines gemeinsames
Kind unterhaltsbedürftig ist oder beiSittenwidrigkeit. Allerdings
soll die Wertsteigerung aus den ererbten Immobilien dabei nicht berücksichtigt
werden. Allerdings war die Gütergemeinschaft früher sehr verbreitet
und ist noch häufig aufgrund älterer Eheverträge anzutreffen.
Allerdings werden auch bei ihnen für den Fall des Trennungswillens
eines Partners die allgemeinen Vorschriften durch die in § 14 LPartG
geschaffene Sonderregelung überlagert. Alles was aber zum Beispiel
vom Arbeitslohn gespart werden kann, muss bei Auflösung des Güterstandes
geteilt werden. Allgemeine Eigentumsverhältnisse Wenn Ehegatten in
Gütertrennung leben, bedeutet das, daß die Ehe keine vermögensrechtlichen
Wirkungen hat. Allgemeine Erbfolge Ist die Erbfolge der Eheleute nicht
in einem Testament oder einem Erbvertrag geregelt worden, gilt für
das Erbrecht des Ehegatten, dass dieser neben Erben der ersten Ordnung
zu 1/4, neben Erben der zweiten Ordnung zu 1/2 und neben den Großeltern
als Erben der dritten Ordnung zu 1/2 erbt. Als bereinigtes Endvermögensteht
er nach der Scheidung mit 45000.
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Als der Mann für das
Jahr 1992 einen Steuerbescheid bekam, der eine Steuerschuld von 68. Also
bevor ihr jetz einen Kredit zusammen aufnehmt, der zur Tilgung der Schulden
Deins Mannes und seiner Familie dient, schützt die Familie durch
Gütertrennung.
Also ein Besitzrecht am Kühlschrank aus § 1361a I 2 BGB endet
mit Rechtskraft der Scheidung.
Der zukünftige Ehemann hat Schulden. derjenige der Ehefrau entsprechend
EF . Derjenige Ehegatte, der mehr als der andere erwirtschaftet hat, muss
dem anderen Ehegatten die Hälfte seines Mehrwertes ausbezahlen. Derjenige
Ehegatte, der während der Ehe eine höhere Anwartschaft erworben
hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abgeben.
Die Aussage lässt sichverallgemeinern:
Die Bank kann von jedem Ehegatten die volle Rückzahlung des Darlehens
verlangen, natürlich nur bis der Kredit vollständig zurückgezahlt
wurde. Die berufständische Versorgung; Die Beamtenversorgung; Die
gesetzliche Rentenversicherung; Die private Rentenversicherung; Die betriebliche
Altersversorgung.
Die besondere oder beschränkte Gütergemeinschaft erfaßt
dagegen entweder das gegenwärtige oder nur das künftige Vermögen
oder sonst ein ganz bestimmtes Vermögen, wobei für die Schulden,
die ein einzelner Ehegatte allein begründet, nur er persönlich,
das heißt sein Sondervermögen und sein Anteil am Gemeinschaftsgut,
haften.
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Die bestehenden Versicherungen (Gesetzliche
Rentenversicherung, betriebliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung,
berufsständische Versorgungen, private Rentenversicherung); Die
Versicherungsnummer; Wann zuletzt ein Beitrag gezahlt wurde, etc.
Die Differenz des Zugewinns beider Ehegattenwird dann hälftig
geteilt. Die dritte Möglichkeit eines Güterstandes ist die
Gütertrennung.
Die Ehefrau kann nicht verlangen, dass ihr die Hälfte des Wertes,
also 25000, Euro, ausgezahlt werden. Die Ehefrau kann nicht verlangen,
dass ihr die Hälfte des Wertes, also 50000 Euro, ausgezahlt werden.
Die Ehefrau kann verlangen, dass die Hälfte des Zugewinns, also
20000, Euro, ausgeglichen, das heisst an sie gezahlt werden. Die Ehefrau
will für diese Schulden nicht mit eigenem Vermögen haften.
Die Ehefrau wird im Laufe der Ehe ein großes Immobilienvermögen
erben. Die Ehegatten haben gemeinsam ein Eigenheim geschaffen, jedoch
hat einer nur seine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt, während
der andere das Ganze finanziert hat. Die Ehegatten können die
Gütertrennung vereinbaren. Die Ehegatten leben im gesetzlichen
Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag
etwas anderes vereinbaren. Die Ehegatten stehen sich in vermögensrechtlichen
Dingen wie Unverheiratete gegenüber. Die Eheleute haben zwar
eine Privathaftpflichtversicherung.
Die Eheleute können statt des Zugewinnausgleichs eine Abfindung
vereinbaren. Die Eheleute stehen sich vermögensrechtlich wie
Unverheiratete gegenüber. |
Führte der Ehepartner die Ehe
in Form einer Zugewinngemeinschaft (Normalfall), erhält er aber
die Hälfte des Vermögens. Für den Fall, dass der Zugewinnausgleich
ausgeschlossen wurde, sollten solche Zufälligkeiten ausgeschlossen
werden. Für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt
als Regel das Auschließlichkeitsprinzip. Für die Beantwortung
dieser Frage ist entscheidend, ob es sich bei den Schulden um gemeinsame
Schulden der Eheleute oder um Alleinschulden eines Ehegatten handelt.
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist eine Vermögenssaldierung
erforderlich. Für die Lebenspartnerschaft gelten bei Trennung
und Aufhebung hinsichtlich des Hausrats in etwa dieselben Bestimmungen
(§§ 13, 19 LPartG). Für die Schulden des einen haftet
der andere Ehegatte grundsätzlich nicht! Für die Zeit der
Ehe gilt für die Gütertrennung dasselbe, wie für die
Zugewinngemeinschaft:
Für die Zwangsvollstreckung bedeutet das:
Für diese dürfte nur schwer verständlich sein, dass
es hier bei ökonomischer Betrachtung kein wir und uns gibt. Für
jeden einzelnen Ehegatten ist es vorteilhaft, wenn sein Anfangsvermögen
möglichst groß, sein Endvermögen dagegen möglichst
klein ist. Für Lebenspartner gilt nach § 14 LPartG Vergleichbares,
freilich nur, wenn es überhaupt eine gemeinsame Wohnung gibt.
Für sie lohnt sich gerade der Zugewinnausgleich, da sie während
der Kindererziehung kein eigenes Vermögen aufbauen. Für
sie sind ausschließlich diejenigen Tatbestände zu regeln,
die zu ihrem Eintritt führen. Für später von beiden
zusammen erworbene Güter (zum Beispiel Eigentumswohnung / Haus)
sollte bei ungleichem Finanzierungsbeitrag auf jeden Fall eine Ergänzung
des Ehevertrages erfolgen. Für über 90 Prozent aller Ehen
gilt die Zugewinngemeinschaft. |
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| Für wen ist ein Ehevertrag
sinnvoll? FürEinzelregelungen wie zum Beispiel eine Modifizierung
des Unterhalts, gibt esspeziellere Vorschriften, die typischerweise
zu einem geringeren Geschäftswert führen. Gegenüber
der Bank sind jedoch weiterhin beide Ehegatten verpflichtet, solange
der eine Ehegatte durch diese nicht aus der Haftung entlassen wird.
Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie
ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt
ist. Gehören die gepfändeten Sachen dem anderen Ehegatten,
muß der nachweisen, daß sie ihm gehören. Gehört
die Wohnung einem der Ehegatten, so ist die Zuweisung an den anderen
Ehegatten nur möglich, falls dies notwendig ist, um eine unbillige
Härte zu vermeiden (§ 3 HausratsV). Gehört ein Gegenstand
keinem der Ehegatten, fällt er im Prinzip nicht unter die HausratsV.
Gemäß § 1374 Absatz 1 BGB Der Anspruch auf Zugewinnausgleich
verjährt drei Jahre nach seiner Entstehung, bei einer Scheidung
also drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung, (§ 1378 Absatz
4 BGB). Gemeinsam erwirtschaftete Güter gehören hingegen
beiden Partnern. |
Man kann dann dem Gerichtsvollzieher
an der Zwangsvollstreckung hindern, in dem man den Ehevertrag vorzeigt.
Man kann die Gütertrennung aber auch noch während des
laufenden Scheidungsverfahrens vereinbaren. Man kann die Gütertrennung
bereits bei der Heirat in einem Ehevertrag vereinbaren. Man kann
die, die ein Anrecht auf diesen Anteil haben, zu einer Verzichtserklärung
bewegen. Man nennt dies dann eine sogenannte fortgesetzte Gütergemeinschaft.
Man versteht unter dem Versorgungsausgleich den Ausgleich der Rentenrechte
beziehungsweise der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Endvermögen ist nicht
der Tag der Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags
an den anderen Ehegatten. mehr verdient hat als der andere. Mein
Mann und ich haben getrennte Girokonten (= jeder verwaltet sein
eigenes Gut). Mein Mann verschuldet sich immer wieder zum Beispiel
durch Kredite bei den Banken, Strom nicht bezahlt, Handyrechnung
nicht gezahlt usw. Mit anderen Worten:
Mit dem Begriff güterrechtliche Verhältnisse sind die
Vermögensbeziehungen der Eheleute untereinander gemeint. |
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Keiner haftet für die Schulden
des anderen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen
Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Kindergeld Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Ehegatten
zu gleichen Teilen zu. Kleinanzeigen wie Ich komme für die Schulden
meiner Frau nicht mehr auf erübrigen sich also.
Kommt es zur Scheidung, fällt das Geschäft (beziehungsweise
dessen Wertzuwachs) in den Zugewinn; die Bestimmung des Wertes eines
Geschäfts ist dabei schwierig und oft nur mit einem Sachverständigen.
Können wir dies vertraglich ausschließen oder einschränken?
Kosten beim Notar. Kurioserweise ist die Gütertrennung der beliebteste
Güterstand, wenn denn ein Ehevertrag gemacht werden soll.
Kurz gesagt bedeutet es, dass alles, was in der Ehe von beiden Partnern
eingebracht und später erworben wurde, zu einem gemeinsamen Vermögen
wird. Lassen sich die Ehepartner scheiden, wird auch hier geteilt.
Lassen Sie sich also auf keinen Fall vorschnell in einen Ehevertrag
hinein drängen. Leider fallen darunter auch Darlehensverpflichtungen,
soweit diese 1/4 des jeweiligen Monatsbedarfs (Haushaltsgeld) nicht
übersteigen; nicht jedoch beispielsweise eine Darlehensaufnahme
zur Finanzierung eines Hausbaus. Man braucht also insgesamt vier Werte:
Man erwartet eine Erbschaft, die nicht aufgeteilt werden soll.
Man hat uns dazu geraten zeigt nur, dass auch der Ratende nicht weiss,
worüber er eigentlich redet. Mit dem nach Erfüllung des
Zugewinnausgleichsanspruches verbleibenden Geldbetrag läßt
sich aber oft kein neues Geschäft aufbauen oder - bei teilweiser
Veräußerung des Betriebs - dieser fortführen. Mit
der Entstehung der Gütergemeinschaft werden die Schulden der
Ehegatten zu Gesamtgutsverbindlichkeiten. Mit der Gütertrennung
ist jedoch nicht gleichzeitig der Versorgungsausgleich ausgeschlossen,
dies muss ausdrücklich geschehen. Mit der Scheidung der Ehe ist
die Geschäftsgrundlage für den finanziellen Beitrag der
Klägerin zum Bau des Familienheimes entfallen. Mit einbezogen
ist dabei auch das bei der Hochzeit vorhandene Vermögen. Mit
einem Ehevertrag können sie aber auch Gütergemeinschaft
oder Gütertrennung vereinbaren. Mithaftung nur, wo Gesetz oder
Vertrag sie vorsehenBei den Geschäften für die laufenden
Bedürfnisse des Haushalts haften die Eheleute nur deshalb solidarisch
füreinander, weil das Gesetz es ausdrücklich vorsieht. Modifizierte
Gütertrennung macht auch Sinn bei einer zweiten Ehe, mit Kindern
aus der früheren Ehe. Modifizierung der Zugewinngemeinschaft
Die Eheleute können auch vereinbaren, dass die Gütertrennung
nur für den Fall gilt, dass die Ehe geschieden wird. Möglich
ist es auch, dass der Versorgungsausgleich nur teilweise ausgeschlossen
wird. Möglicherweise kommt dann beim Mann ein geringerer Überschuss
als 50000,- Euro heraus. Möglichkeit 1 Der überlebende Ehegatten
ist (gesetzlicher) Erbe oder Vermächtnisnehmer. |
Weiterhin findet nach rechtskräftiger
Scheidung in der Regel kein Vermögensausgleich statt. Weiterhin
sind Vereinbarungen über die Feststellung und Bewertung des Anfangs-
und Endvermögens möglich sowie die Herausnahme einzelner
Vermögensgegenstände aus dem Zugewinnausgleich. Welche Gestaltungsmöglichkeiten
gibt es nun? Wenn aber Gütertrennung vereinbart worden ist, gibt
es nichts auszugleichen. Wenn beim Eintritt des Erbfalls noch die
Eltern oder Geschwister leben oder wenn zwei oder mehr Kinder vorhanden
sind, ist auch der Erbteil des überlebenden Ehepartners geringer.
Der Unterschied zwischen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung
kommt erstzum Tragen, wenn dereinst die güterrechtliche Auseinandersetzung
durchgeführt werden muss also nach dem Ende der Ehe durch
Scheidung oder durch den Tod, allenfalls schon vorher,wenn während
der laufenden Ehe (zum Beispiel als Eheschutzmassnahme) Paare, die
keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben nach der Heirat automatisch
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Vermögenszuwachs
eines oder beider Ehegatten kann auch darauf beruhen, dass während
der Ehe Schulden abgezahlt wurden. Der Versorgungsausgleich ist ein
vorweggenommer Altersunterhalt und rangiert deshalb auf derselben
Stufe wie der Altersunterhalt Der Zugewinnausgleich ist der lebenspartnerschaftlichen
Disposition am weitesten zugänglich. Der Versorgungsausgleich
ist eine Art Zugewinnausgleich im Bereich der Altersversorgung.
Der Versorgungsausgleich ist eine Art Zugewinnausgleich im Bereich
der Altersversorgung.
Der Versorgungsausgleich kann auf drei Arten durchgeführt werden:
Der von der Erbschaftssteuer befreite Zugewinnausgleich entfällt
bei vereinbarter Gütertrennung.
Der von der Erbschaftssteuer befreite Zugewinnausgleich entfällt.
Der Vorteil des befreiten Zugewinnausgleiches von der Erbschaftssteuer
entfällt. Der Vorteil liegt jedoch auf der Hand:
Der während der Ehe erwirtschaftete Teil des Vermögens wird
hälftig unter den Ehepartnern geteilt. Der zu zahlende Unterhalt
richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten
und dem Alter des Unterhaltsberechtigten. Der Zugewinn des Ehemannes
ist also gleich Einkommen der Frau. Der Zugewinn des Ehemannes war
also um 50000,- Euro höher als der Zugewinn der Ehefrau. |
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Danach ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte
zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch
für den anderen Ehegatten zu besorgen. Danach kann der Eigentümer
den Kühlschrank herausverlangen, wenn nicht mit der Scheidung eine
Regelung nach der HausratsV erfolgt. Danach werden beide Ehegatten aus Rechtsgeschäften,
die von einem Ehegatten zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie vorgenommen
werden, gleichermaßen berechtigt und verpflichtet. Danach wird das
Unternehmen aus den Zugewinnberechnungen herausgehalten. Daneben bereitet
auch oftmals die tatsächliche Durchführung der Gütertrennung
Schwierigkeiten. Daneben gibt es die Gütergemeinschaft und dieGütertrennung,
die in den allermeisten Fällen nicht passen. Daneben kann er den Zugewinnausgleichsanspruch
geltend machen. Dann beträgt er nur 25 statt bestenfalls 37,5 Prozent.
Dann gilt dortiges Recht, und die Immobilie wird nicht in die Berechnung
des Pflichtteils einbezogen. Dann sind das ja eigene Schulden geworden.
Dann sind spezielle Regeln zu beachten. Dann sollte aber verstärktes
Augenmaß auf eventuelle Unwägbarkeiten der Gütertrennung
gelegt werden. Dann sollten Sie sich jedoch in jedem Fall von einem Fachkundigen
beraten lassen. Dann sollten Sie sich jedoch in jedem Fall von einem Fachkundigen
beraten lassen. Daraus ergeben sich folgende Erbanteile des Ehegatten:
Darum ist es nicht möglich, einzelne Vermögensgegenstände
auszugleichen. Darum ist es nicht möglich, einzelne Vermögensgegenstände
auszugleichen. Darunter fallen zum einen der normale, gängige Lebensbedarf
(Kleidung, Einkauf, Handyverträge etc. Das Anfangsvermögen des
verschuldeten Ehegatten sollte auf einen entsprechenden MinusBetrag festgestellt
werden, damit später bei einem evtl.
das Ansprüche aus §§ 749, 985 BGB ausschließt. Das
bedeutet, dass viele Eheleute ihre Trennung oder Scheidung bereits vorab
mit einem Vertrag regeln. Das bekannteste Gegenstück zur Zugewinngemeinschaft
ist die Gütertrennung.
Das BGB hat die Gütertrennung dem vertragsmäßigen Güterrecht
zugeordnet, weil zumeist ein Ehevertrag ihre Geltung bewirkt. Das BGB selber
normiert in §§ 13631563 BGB insgesamt 3 Güterstände.
Das Eigentum eines Ehegatten an der Wohnung ist bei der Regelung nach §
1361b I 2 BGB zwar zu berücksichtigen, aber nur als einer der in die
Abwägung einzustellenden Punkte. Das Erbanteil des Ehegatten beträgt
bei Gütertrennung grundsätzlich 1/4. Das Erbrecht anderer Erben
der dritten Ordnung fällt dem überlebenden Ehegatten zu. Das Erbrecht
des Ehegatten gilt nur, wenn er mit dem Erblasser verheiratet war. Das Erbrecht
eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über. Das Ergebnis
ist der Zugewinn. Das Familiengericht kann auf Antrag anordnen, dass der
Schuldner für eine gestundete Forderung Sicherheit zu leisten hat.
Das Familiengericht kann eine rechtskräftige Entscheidung auf Antrag
aufheben oder ändern, wenn sich die Verhältnisse nach der Entscheidung
wesentlich geändert haben. Das Familiengericht kümmert sich nicht
darum, solange nicht einer der Eheleute einen entsprechenden Antrag beim
Gericht stellt. |
| Es wird ermittelt, wie stark das Vermögen
in der Ehe gewachsen ist, der Zuwachs geteilt. Etwa, indem man sie mit Geld
entschädigt. Etwas anderes gilt aber bei auf Eigentumsvorbehalt gekauften
Sachen, denn da steht den Ehegatten schon ein Anwartschaftsrecht zu, das
entsprechend §§ 8, 9 HausratsV verteilt werden kann. Etwas anderes
gilt allerdings, wenn Sie bewusst neben den an sich getrennten Vermögensmassen
trotzdem noch gemeinsames Eigentum (zum Beispiel eine Immobilie) erworben
oder beiderseitges Vermögen in eine Firma geflossen ist. Etwas anderes
kann nur gelten, wenn diese Tatsache dem Dritten bei Abschluss des Rechtsgeschäftes
bekannt war. Faktisches Auseinanderhalten der Vermögensmassen. Falls
die Hochzeit nicht zustande kommt, ist dieser natürlich gegenstandslos.
Falls jemand anderes Kenntnis von Ihrer Gütertrennungs-Vereinbarung
haben soll, muss der eigene Güterstand im Güterrechtsregister
eingetragen werden (beim Amtsgericht). Folglich müssen die Eheleute
bei Vereinbarung von Gütertrennung letztwillige Verfügungen durch
gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag treffen. Haben die Ehegatten
einen Ehevertrag abgeschlossen und Gütertrennung vereinbart, bleibt
das Vermögen von Mann und Frau ebenfalls getrennt. Haben die Eheleute
nichts anderes vereinbart, also keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie
automatisch im Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Haben
die Ehepartner noteriell nichts anderes vereinbart gilt automatisch die
Zugewinngemeinschaft. Haben sich beide Ehegatten verpflichtet, so sind sie
Gesamtschuldner. |