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Diese Folgen sind vor allem
dann sehr hart, wenn die Frau während der Ehe im Betrieb oder Geschäft
des Mannes mitgearbeitet hat oder wenn die Eheleute gemeinsam einen Betrieb
aufgebaut haben. Diese kommt heute praktisch nicht mehr vor aus
gutemGrund:
Diese lehnt jedoch aufgrund ihres Kleingedruckten die Übernahme ab,
weil Alkohol im Spiel war. Diese Liste sollte ab und an auf den aktuellen
Stand gebracht werden. Eine gestundete Forderung hat der Schuldner zu
verzinsen. Eine grobe Unbilligkeit liegt häufig dann vor, wenn der
Ehemann durch eine hohe Lebensversicherung und die Existenz seines Unternehmens
vorgesorgt hat, währenddem die Ehefrau nur über die Rentenanwartschaft
verfügt. Eine Gütertrennung bietet keine Vorteile aus Gründen
der Haftung, denn die Haftung kann man als grundsätzlich unabhängig
vom gesetzlichen Güterstand der Eheleute (mit Ausnahme der Gütergemeinschaft)
betrachten. Eine Gütertrennung kann dann sinnvoll sein, wenn spezielle
Ziele verfolgt werden oder eine bestimmte Ausgangslage gegeben ist. Eine
Gütertrennung kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Eine Gütertrennung könnte sich in eurem Fall als hilfreiche
Absicherung der Familie lohnen. Eine Hausfrau ist bei Gütertrennung
an den während der Ehe erworbenen Ersparnissen nicht beteiligt. Eine
Mietwohnung verteilt der Richter nach den Grundsätzen des §
2 HausratsV. Eine Regelung nach § 1361b I BGB hilft dann nicht mehr
weiter, weil sie nur zwischen den Ehegatten gilt. Eine solche Herausnahme
einer Lebensversicherung ist eventuell sinnvoll, da Lebensversicherungen
auf Kapitalbasis zunächst in den Zugewinnausgleich fallen. Eine solche
Kombination aus Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung muss das Paar
in einem Ehevertrag notariell beurkunden lassen. Eine solche Regelung
ist jedoch nur für Ausnahmefälle zu empfehlen. Eine solche Teilung
kommt natürlich nur infrage, wenn sie überhaupt realistisch
möglich ist (zum Beispiel bei einem Wertpapier-Depot oder bei gemeinsamem
Bargeldvermögen). Eine solche Vereinbarung kan nur vor einem Notar
geschlossen werden. Eine Verflechtung des Vermögens der Ehefrau mit
demjenigen des Ehemannes findet nicht statt; kein Ehegatte hat Anspruch
auf einen Teil des Vermögens des anderen. Eine vertragliche vereinbarte
Gütergemeinschaft wird durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben.
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Ist das Konto im Soll, so
haften die Ehegatten gemeinsam und im Zweifel zu gleichen Teilen für
die Schulden. Ist den Ehegatten die Wohnung unentgeltlich überlassen
worden, so verteilt der Richter sie nach § 2 HausratsV, er kann ein
Mietverhältnis begründen (§ 5 II HausratsV). Jeder Ehegatte
nutzt und verwaltet sein Vermögen und haftet für seine Schulden
ausschließlich selbst. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen
grundsätzlich allein. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen
selbst und unterliegt nur insoweit einer Verfügungsbeschränkung,
als dass er über Haushaltsgegenstände und über sein vermögen
als ganzes nicht allein verfügen kann. Jeder Ehegatte verwaltet sein
Vermögen selbstständig.
Jeder geht uneingeschränkt seinen Erwerbsmöglichkeiten nach.
Jeder hat seineeigene Hälfte, über die er grundsätzlich
frei verfügen kann. Jeder sollte außerdem für sich selbst
ergründen, welche generelle Auffassung er von Ehe und Partnerschaft
hat, die es notwendig machen könnte, dieses Verhältnis vertraglich
zu regeln. Jetzt zum Beispiel bin ich ja mit in der Schuld genommen, den
Unterhalt für das Kind meines Mannes mitzutragen, wenn er zum Beispiel
stirbt. kann deswegen nicht beantwortet werden, solange man nicht auch
den Rest des Vermögens und die Schulden kennt, und solage man nicht
weiß, wie hoch denn der Zugewinn bei dem anderen Ehegatten ist.
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| Kann für den Zeitraum bis zur
rechtskräftigen Scheidung auf Ehegattenunterhalt ( Getrenntlebend-Unterhalt)
nicht verzichtet werden, so bieten sich für die Zeit danach mannigfache
vertragliche Möglichkeiten, den Unterhalt zu regeln, insbesondere
zu begrenzen; zu befristen; eine einmalig zu zahlende Summe zu vereinbaren,
die es dem Unterhaltsberechtigten ermöglicht, eine eigene Existenz
zu gründen; Anrechnungsmodalitäten hinsichtlich des vom
Unterhaltsberechtigten erzielten Einkommen zu regeln; etc. Kaufen
beispielsweise beide Ehegatten gemeinsam einen PKW, so haften sie
beide gegenüber dem Verkäufer. Kehrseite dieser Klarheit
ist die häufig mit dem Ausschluss des Ausgleichs verbundene Unbilligkeit
in all den Fällen, in denen nur einer der Ehegatten in der Lage
war, Vermögen zu bilden. Keiner der beiden ist berechtigt, über
seinen Anteil am Gesamtgut oder über einzelne Gegenstände
zu verfügen. Keiner der Ehegatten haftet für die Schulden
des anderen Ehegatten. Ist der überlebende Ehegatte weder Erbe,
weil der enterbt worden ist oder das Erbe ausgeschlagen hat, noch
Vermächtnisnehmer, steht ihm der kleine Pflichtteil zu. Muss
man das notariell machen oder beim Anwalt oder wo? |
Einen Ausgleich des Vermögenszuwachses
aus gemeinsamen Ehejahren gibt es nicht. Einen Ausgleich für
den ansonsten benachteiligten Ehegatten kann und sollte man dabei
vereinbaren. Einen Hausratsgegenstand, der einem der Ehegatten allein
gehört, kann der Richter dem anderen zuteilen, wenn dieser auf
ihn angewiesen und die Zuteilung dem einen zuzumuten ist (§ 9
I HausratsV). Einen wichtigen Unterschied zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
bedeutet die Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Einkommenssteuerrückerstattungsforderungen
entstehen mit dem Auflauf des jeweiligen Kalenderjahres. Einkommensteuerliche
Unterschiede zu einer Zugewinngemeinschaft werden aber nicht gemacht.
Einzelheiten kannich nur im gemeinsamen Beratungsgespräch mit
Ihnen entwickeln. Einzelne Gegenstände können nicht isoliert
ausgeglichen werden (es sei denn, es gäbe sonst gar kein anderes
Vermögen mehr). Einzelne Vermögenswerte wie die eigene Firma
können aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Einziger, aber
maßgeblicher Unterschied zur Zugewinngemeinschaft:
Endet aber die Ehe, etwa durch Scheidung oder Tod, dann müssen
die Ehegatten das, was während der Ehe erworben wurde (Zugewinn)
miteinander teilen. Endet der Güterstand durch den Tod eines
Ehegatten, so wird die Verjährung nicht dadurch gehemmt, dass
der Anspruch erst geltend gemacht werden kann, wenn der Ehegatte die
Erbschaft oder ein Vermächtnis ausgeschlagen hat. Endet die Ehe,
so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten mehr Vermögen erworben
hat als der andere. Endvermögen ist das Vermögen, das der
Ehegatte bei Beendigung der Ehe hat; Anfangsvermögen ist das
Vermögen, das er bei Eheschließung hatte. Entsprechend
werden andere Gegenstände behandelt, an denen keinem der Ehegatten
Eigentum zusteht, jedoch zumindest einer von ihnen eine Option auf
Erwerb des Eigentums hat (Leasing mit Kaufoption, sicherungsübereignete
Sachen). Er bestimmt das Verhältnis der Ehegatten zueinander
abweichend von der gesetzlichen Regelung.
Er enthält aber zudem noch insoweit eine Sonderregel zu §
164 I BGB, als dieses Vertretungsverhältnis nicht offengelegt
zu werden braucht. Er erhält als Ehegatte den Pflichtteil von
1/4. |
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§ 1382 Stundung (1) Das Familiengericht
stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner
nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung
der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde.
Wählen die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung,
ändert sich die gesetzliche Erbfolge insoweit, als eine pauschale
Erhöhung des Erbteils des Ehegatten um ein 1/4 entfällt.
Während der Ehe erworbenes, gehört auch demjenigen, das
es gekauft hat. Während der Ehe haben in der Regel beide Eheleute
oder zumindest einer von ihnen Vermögen hinzugewonnen. Während
der Ehe sind die Unterschiede zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft
relativ gering.
Während der Ehe unterliegen die Ehegatten keiner Verfügungsbeschränkung.
Während es bei der Gütertrennung nämlich keinen Vermögensausgleich
gibt, gibt es bei der Zugewinngemeinschaft einen Ausgleich des während
der Ehe hinzugewonnenen Vermögens. Während sie bislang
bei der Steuer gemeinsam veranlagt wurden, wechselten sie nun zur
getrennten Veranlagung.
Währenddem bei der Gütergemeinschaft sämtliches Vermögen
beider Ehegatten in einen Topf zusammenfliesst, stehen die Ehegatten
bei Gütertrennung in finanzieller Hinsicht so zueinander, wie
wenn sie gar nicht verheiratet wären:
Wann endet die Gütergemeinschaft? Wann tritt Gütertrennung
ein? War Gütertrennung vereinbart, so erfolgt selbstverständlich
kein Zugewinnausgleich. Wäre es bei der Gütertrennung
nicht mehr der Fall? Was bedeutet Gütertrennung? Was beiden
gemeinsam gehört, wird gemäß § 1361a II BGB
nach Billigkeit verteilt. Was den Unterhalt anbetrifft, so tritt
mit Rechtskraft der Scheidung eine nicht unerhebliche Zäsur
ein. Was gehört ihm, was gehört ihr. was in der gemeinsamen
Wohnung ist, kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn er wegen
der Schulden eines der Ehegatten kommt. Was ist die Zugewinngemeinschaft?
Was ist unter einer Gütergemeinschaft zu verstehen? |
Ausgleichsansprüche gegen
ihren ExMann geltend machen. Daher möchte ich mich hier auf
eine sehr kurze Darstellung beschränken. Damit ist sichergestellt,
dass der Anteil des überlebenden Ehegatten nicht geringer ist
als der der Kinder. Damit können unternehmerische Entscheidungen
nur einvernehmlich mit dem Ehepartner gefällt werden außer
das Betriebsvermögen wurde zum so genannten Vorbehaltsgut erklärt.
Damit nicht der längstlebende Ehegatte im Todesfalle schlechter
steht, als er bei Scheidung gestanden hätte, kann er den beiderseitigen
Zugewinnauch den Erben des verstorbenen Ehepartners vorrechnen und
Ausgleich verlangen. Damit setzte er sich beim Oberlandesgericht
Düsseldorf nicht durch (26 U 58/99). Damit sollte für
die Zukunft der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Gütertrennung!
Damit werden die Vorteile der Gütertrennung
mit den steuerlichen Vorteilen des gesetzlichen Güterstandes
der Zugewinngemeinschaft verbunden. Damit wird das gesamte Vermögen
auch das, was vor der Hochzeit angespart wurde gemeinschaftliches
Eigentum beider Ehegatten. |
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Das ist falsch. Das ist ideal für
Paare mit Kindern, denn wer erzieht und nichts verdient, ist nicht
benachteiligt. Das ist wichtig für Unternehmer, denn wird bei
der Scheidung der finanzielle Ausgleich fällig, droht oft Verschuldung
oder gar der Verkauf der Firma. Das kann zu einer Benachteiligung
der nicht berufstätigen Hausfrau führen, vor allem dann,
wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird. Das liegt wohl daran,
dass sie früher fast immereinheitlich in einem Ehe und Erbvertrag
vereinbart wurde. Das Merkblatt kann auchnicht die notarielle Beratung
in einem persönlichen Besprechungstermin mit mir ersetzen. Das
nennt man Versorgungsausgleich. Das Scheidungsgericht kümmert
sich nicht von sich aus darum, so dass die Ehe auch ohne Durchführung
eines Zugewinnausgleichs geschieden werden kann. Das sind Gegenstände,
die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können.
Das übrige Vermögen wird wie gesetzlich vorgesehen verteilt.
Das und steht hier aber nicht ohne Grund dazwischen. Das Vermögen,
das ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, gehört auch ihm
alleine. Das wäre nun ganz einfach, wenn nicht neben diesem Gesamtgut
noch vier weitere Vermögensmassen bestehen würden:
Das was darüber liegt, kann gepfändet werden. Das Wesen
der Gütertrennung besteht darin, daß die Ehegatten in vermögensrechtlicher
Hinsicht wie Unverheiratete behandelt werden. der Ehemann besitzt
bei Beendigung der Ehe einen Aktienpaket im Wert von 100000 Euro.
der Ehemann besitzt bei Beendigung der Ehe einen Aktienpaket im Wert
von 50000, Euro.
Der Ehemann bringt in die Ehe ein Auto.
Der Ehemann hat keinen Anspruch zum Beispiel auf die Erbschaft, die
die Frau von ihrer Mutter erhalten hat. Der Ehepartner, der den Ausgleichsanspruch
geltend macht, hat auch oft noch Unterhaltsansprüche. Der Ehevertrag
kann auch schon vor, aber auch während der Ehe abgeschlossen
werden. Der Ehevertrag soll Klarheit für den Fall einer Scheidung
bringen und unnötigen Streit um Vermögen und Unterhalt vermeiden.
Der Ehevertrag stand für die Gütergemeinschaft, ist fast
immer überflüssig und manchmal sogar indramatischer Weise
schädlich. Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei
einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld
zu zahlen. |
Bei der Ehescheidung fallen die Versorgungsanwartschaften
der Ehefrau dann in den Versorgungsausgleich, während die Kapitallebensversicherung
des Mannes nicht berücksichtigt wird. Bei der Gütergemeinschaft
gehört alles Vermögen beiden Eheleuten zusammen. Bei der
Gütergemeinschaft gilt die entsprechende Vermutung, dass ein
Gegenstand ins Gesamtgut gehört (Artikel 226 ZGB). Bei der Gütergemeinschaft
wird das gesamte Vermögen beider Ehegatten gemeinschaftliches
Vermögen, so genanntes Gesamtgut. Bei der Gütergemeinschaft
wird das gesamte Vermögen, auch das vor der Hochzeit erworbene,
grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum beider Eheleute. Bei
der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute zum
gemeinsamen Vermögen. Bei der Gütertrennung behält
jeder Ehegatte sein Vermögen für sich. Bei der Gütertrennung
bleiben die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der
Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt. Bei der Gütertrennung
gibt es diesen Zugewinnausgleich nicht. Bei der Gütertrennung
ist zu beachten, dass die Erbschaftssteuer des überlebenden Ehepartners
ungünstiger als bei der Zugewinngemeinschaft ist. Bei der Gütertrennung
verwalten die Ehepartner ihr Vermögen getrennt und unabhängig.
Bei der Gütertrenung bleiben die jeweiligen Vermögen getrennt.
Bei der Konstellation sollte auf nachehelichen Unterhalt verzichtet
werden. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen, die
die Ehepartner jeweils in die Ehe mit einbringen getrennt. Bei der
Zugewinngemeinschaft bleiben ebenso wie bei der Gütertrennung
die jeweiligen Vermögen getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft
bleibt das Vermögen von Mann und Frau getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft
erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten
um 1/4. Bei der Zugewinngemeinschaft haftet jeder Ehepartner nur mit
seine eigenen Schulden. Bei der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinnausgleich
durchzuführen. Bei der Zusammenveranlagung bedeute dies, dass
die Eheleute jeweils den Anteil an der Steuerschuld tragen müssten,
der auch dem jeweiligen Anteil an den gesamten Einkünften entspreche.
Bei diesem Güterstand werden die Vermögen der Eheleute wirklich
gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Bei einem im Haushalt
angemeldeten Kind wechselt der Ehegatte in die Steuerklasse II. Bei
einer Ehescheidung müsste lediglich die Frage des Unterhalts
geklärt werden.
Da die Gütergemeinschaft mit zunehmender Emanzipierung der Familie,
insbesondere der Frauen, im ehelichen Zusammenleben immer mehr an
Bedeutung verloren hat und heute kaum noch vorzufinden ist beziehungsweise
vereinbart wird, demgegenüber jedoch umfangreiche komplizierte
gesetzliche Regelungen stehen, soll die Gütergemeinschaft an
dieser Stelle lediglich als Möglichkeit für einen ehevertraglich
zu vereinbarenden Güterstand aufgezeigt werden. |
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§ 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen
(1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass
der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger
unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn
dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger
zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet werden kann; in der
Entscheidung ist der Betrag festzusetzen, der auf die Ausgleichsforderung
angerechnet wird. Verfahren Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung
immer automatisch mitgeregelt, ohne dass es eines Antrages bedarf. Verheiratet
seit 2 Jahren, wollen jetzt Gütertrennung vereinbaren. Vermögen
ist immer gleich dem Saldo aus positiven Vermögenswerten abzüglich
der Schulden. Vermögensrechtliche Entscheidungen können grundsätzlich
nur noch mit dem Einverständnis des Partners getroffen werden. Vermutung
des MiteigentumsBeim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
gilt von Gesetzes wegen dieVermutung, dass die Vermögenswerte im Miteigentum
beider Eheleute sind (Artikel 200 ZGB). Verrechnet wird nur gemeinsam erworbenes
Vermögen. Vielleicht ein Weg für Euch , ohne Privatinsolvenz aus
der Sache einigermaßen unbeschadet rauszukommen. Vielmehr gestalten
auch hier bestimmte Auseinandersetzungsmechanismen die vermögensrechtliche
Auseinandersetzung.
Vielmehr ist es erforderlich, bei beiden Ehegatten das gesamte Anfangs-
und Endvermögen zu saldieren. Von dem End-vermögen wird das Anfangsvermögen
jeweils abgezogen. von den Gläubigern zur Kasse gebeten zu werden?
Von diesem Grundsatz müsse man hier jedoch abweichen, weil 1992 bereits
Gütertrennung vereinbart gewesen sei. Von diesem Zeitpunkt an fallen
sie in das Endvermögen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem
endgültigen Steuerbescheid ergibt. Von praktischer Bedeutung kann das
kantonale Steuergesetz sein, welches allenfalls die solidarische Haftung
der Eheleute vorsieht. Von Vorteil kann eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft
sein. Vor der vertraglichen Vereinbarung der Gütertrennung sollten
Sie deshalb unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Vor Ihrer Hochzeit sollten
Sie sich die Frage stellen, ob Sie überhaupt einen Ehevertrag benötigen.
Voraussetzung für die Vereinbarung der Gütertrennung ist der Abschluß
eines notariellen Ehevertrages. Voraussetzung ist natürlich bei alledem,
dass die Schulden nach Eingehen der Ehegemacht wurden. Vorhandene gemeinsame
Schulden werden vorab abgezogen. |
| Hier können die Eheleute ebenfalls
den modifizierten Zugewinnausgleich vereinbaren. Hier müßte die
Kuh, die gemolken werden soll, geschlachtet werden. Hier passen auch die
gesetzlichen Vorschriften am besten. Hier sollte man durch die Vereinbarung
von Kompensationszahlungen als Ausgleich für den Verzicht auf die Durchführung
des Zugewinnausgleichs eine Ausgewogenheit herbeiführen. Hier wäre
ein notarielles Vermögensverzeichnis angebracht, in dem die Ehegatten
genau aufführen, wem welche Gegenstände des Hausrates und der
Wohnungseinrichtung oder sonstige Vermögensgegenstände gehören.
Hier wäre es unbillig, trotz Gütertrennung keinen finanziellen
Ausgleich zu ermöglichen. Hier werden beide Vermögen zu einem
einzigen verschmolzen. Hierdurch lebt nicht der gesetzliche Güterstand
wieder auf! Hierzu jedoch gleich mehr im Kapitel Vor- und Nachteile des
jeweiligen Güterstandes. Hierzu wird ermittelt, was jeder der Ehegatten
mit in die Ehe gebracht hat (Anfangsvermögen) und was er bei der Scheidungan
Vermögen hat (Endvermögen). Hinzu kommen muss, dass der Ausgleichsberechtigte
während der Ehe eine weit bessere Altersversorgung aufgebaut hat, als
der Ausgleichspflichtige. Hoch verschuldete Ehegatten sind im Zweifel selbständig
oder verdienen, wenn sie angestellt sind, nur sehr wenig, um unter der Pfändungsfreigrenze
zu bleiben. Ich beschränke mich hier auf die Darstellung der gesetzlich
geregelten Fälle der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft
und auf den immer beliebter werdenden Güterstand der sogenannten modifizierten
Zugewinngemeinschaft. Ich besitze ein bisschen Vermögen, mein Mann
musste die Freistellungsverträge unterschreiben (für unsere gemeinsame
Tochter). Ich glaube, man kann Gütertrennung auch wieder aufheben.
Ich möchte Ihnen nur ein kleines Beispiel geben, damit Sie wissen,
dass es eine Ausgleichsmöglichkeit geben kann, falls Ihre Situation
ähnlich gelagert ist. Ich selbst habe nach den ersten gemeinsamen Schulden
auch auf Gütertrennung bestanden, damit ich mit meinem Gehalt die Familie
ernähren konnte. Ich will nicht für die Schulden meines Mannes
(beziehungsweise meiner Frau) haften. Ihm steht jedochein Ausgleich in Geld
zu, soweit seine Frau einen höheren Zugewinn hat. Im Anschluss an die
Versteigerung wird dann der Versteigerungserlös aufgeteilt. Im Eherecht
ist ihmdas auch weitgehend gelungen. Im Ehevertrag sollte festgelegt werden,
ob das Gesamtgut vom Mann, von der Frau oder von beiden gemeinschaftlich
verwaltet wird. Im einzelnen gelten die §§ 8 bis 10 HausratsV. |