Diese Folgen sind vor allem dann sehr hart, wenn die Frau während der Ehe im Betrieb oder Geschäft des Mannes mitgearbeitet hat oder wenn die Eheleute gemeinsam einen Betrieb aufgebaut haben. Diese kommt heute praktisch nicht mehr vor – aus gutemGrund:
Diese lehnt jedoch aufgrund ihres Kleingedruckten die Übernahme ab, weil Alkohol im Spiel war. Diese Liste sollte ab und an auf den aktuellen Stand gebracht werden. Eine gestundete Forderung hat der Schuldner zu verzinsen. Eine grobe Unbilligkeit liegt häufig dann vor, wenn der Ehemann durch eine hohe Lebensversicherung und die Existenz seines Unternehmens vorgesorgt hat, währenddem die Ehefrau nur über die Rentenanwartschaft verfügt. Eine Gütertrennung bietet keine Vorteile aus Gründen der Haftung, denn die Haftung kann man als grundsätzlich unabhängig vom gesetzlichen Güterstand der Eheleute (mit Ausnahme der Gütergemeinschaft) betrachten. Eine Gütertrennung kann dann sinnvoll sein, wenn spezielle Ziele verfolgt werden oder eine bestimmte Ausgangslage gegeben ist. Eine Gütertrennung kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Eine Gütertrennung könnte sich in eurem Fall als hilfreiche Absicherung der Familie lohnen. Eine Hausfrau ist bei Gütertrennung an den während der Ehe erworbenen Ersparnissen nicht beteiligt. Eine Mietwohnung verteilt der Richter nach den Grundsätzen des § 2 HausratsV. Eine Regelung nach § 1361b I BGB hilft dann nicht mehr weiter, weil sie nur zwischen den Ehegatten gilt. Eine solche Herausnahme einer Lebensversicherung ist eventuell sinnvoll, da Lebensversicherungen auf Kapitalbasis zunächst in den Zugewinnausgleich fallen. Eine solche Kombination aus Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung muss das Paar in einem Ehevertrag notariell beurkunden lassen. Eine solche Regelung ist jedoch nur für Ausnahmefälle zu empfehlen. Eine solche Teilung kommt natürlich nur infrage, wenn sie überhaupt realistisch möglich ist (zum Beispiel bei einem Wertpapier-Depot oder bei gemeinsamem Bargeldvermögen). Eine solche Vereinbarung kan nur vor einem Notar geschlossen werden. Eine Verflechtung des Vermögens der Ehefrau mit demjenigen des Ehemannes findet nicht statt; kein Ehegatte hat Anspruch auf einen Teil des Vermögens des anderen. Eine vertragliche vereinbarte Gütergemeinschaft wird durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben.

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Ist das Konto im Soll, so haften die Ehegatten gemeinsam und im Zweifel zu gleichen Teilen für die Schulden. Ist den Ehegatten die Wohnung unentgeltlich überlassen worden, so verteilt der Richter sie nach § 2 HausratsV, er kann ein Mietverhältnis begründen (§ 5 II HausratsV). Jeder Ehegatte nutzt und verwaltet sein Vermögen und haftet für seine Schulden ausschließlich selbst. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen grundsätzlich allein. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und unterliegt nur insoweit einer Verfügungsbeschränkung, als dass er über Haushaltsgegenstände und über sein vermögen als ganzes nicht allein verfügen kann. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
Jeder geht uneingeschränkt seinen Erwerbsmöglichkeiten nach. Jeder hat seineeigene Hälfte, über die er grundsätzlich frei verfügen kann. Jeder sollte außerdem für sich selbst ergründen, welche generelle Auffassung er von Ehe und Partnerschaft hat, die es notwendig machen könnte, dieses Verhältnis vertraglich zu regeln. Jetzt zum Beispiel bin ich ja mit in der Schuld genommen, den Unterhalt für das Kind meines Mannes mitzutragen, wenn er zum Beispiel stirbt. kann deswegen nicht beantwortet werden, solange man nicht auch den Rest des Vermögens und die Schulden kennt, und solage man nicht weiß, wie hoch denn der Zugewinn bei dem anderen Ehegatten ist.

 
Kann für den Zeitraum bis zur rechtskräftigen Scheidung auf Ehegattenunterhalt ( Getrenntlebend-Unterhalt) nicht verzichtet werden, so bieten sich für die Zeit danach mannigfache vertragliche Möglichkeiten, den Unterhalt zu regeln, insbesondere zu begrenzen; zu befristen; eine einmalig zu zahlende Summe zu vereinbaren, die es dem Unterhaltsberechtigten ermöglicht, eine eigene Existenz zu gründen; Anrechnungsmodalitäten hinsichtlich des vom Unterhaltsberechtigten erzielten Einkommen zu regeln; etc. Kaufen beispielsweise beide Ehegatten gemeinsam einen PKW, so haften sie beide gegenüber dem Verkäufer. Kehrseite dieser Klarheit ist die häufig mit dem Ausschluss des Ausgleichs verbundene Unbilligkeit in all den Fällen, in denen nur einer der Ehegatten in der Lage war, Vermögen zu bilden. Keiner der beiden ist berechtigt, über seinen Anteil am Gesamtgut oder über einzelne Gegenstände zu verfügen. Keiner der Ehegatten haftet für die Schulden des anderen Ehegatten. Ist der überlebende Ehegatte weder Erbe, weil der enterbt worden ist oder das Erbe ausgeschlagen hat, noch Vermächtnisnehmer, steht ihm der kleine Pflichtteil zu. Muss man das notariell machen oder beim Anwalt oder wo?
Einen Ausgleich des Vermögenszuwachses aus gemeinsamen Ehejahren gibt es nicht. Einen Ausgleich für den ansonsten benachteiligten Ehegatten kann und sollte man dabei vereinbaren. Einen Hausratsgegenstand, der einem der Ehegatten allein gehört, kann der Richter dem anderen zuteilen, wenn dieser auf ihn angewiesen und die Zuteilung dem einen zuzumuten ist (§ 9 I HausratsV). Einen wichtigen Unterschied zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft bedeutet die Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Einkommenssteuerrückerstattungsforderungen entstehen mit dem Auflauf des jeweiligen Kalenderjahres. Einkommensteuerliche Unterschiede zu einer Zugewinngemeinschaft werden aber nicht gemacht. Einzelheiten kannich nur im gemeinsamen Beratungsgespräch mit Ihnen entwickeln. Einzelne Gegenstände können nicht isoliert ausgeglichen werden (es sei denn, es gäbe sonst gar kein anderes Vermögen mehr). Einzelne Vermögenswerte wie die eigene Firma können aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Einziger, aber maßgeblicher Unterschied zur Zugewinngemeinschaft:
Endet aber die Ehe, etwa durch Scheidung oder Tod, dann müssen die Ehegatten das, was während der Ehe erworben wurde (Zugewinn) miteinander teilen. Endet der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, so wird die Verjährung nicht dadurch gehemmt, dass der Anspruch erst geltend gemacht werden kann, wenn der Ehegatte die Erbschaft oder ein Vermächtnis ausgeschlagen hat. Endet die Ehe, so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten mehr Vermögen erworben hat als der andere. Endvermögen ist das Vermögen, das der Ehegatte bei Beendigung der Ehe hat; Anfangsvermögen ist das Vermögen, das er bei Eheschließung hatte. Entsprechend werden andere Gegenstände behandelt, an denen keinem der Ehegatten Eigentum zusteht, jedoch zumindest einer von ihnen eine Option auf Erwerb des Eigentums hat (Leasing mit Kaufoption, sicherungsübereignete Sachen). Er bestimmt das Verhältnis der Ehegatten zueinander abweichend von der gesetzlichen Regelung.
Er enthält aber zudem noch insoweit eine Sonderregel zu § 164 I BGB, als dieses Vertretungsverhältnis nicht offengelegt zu werden braucht. Er erhält als Ehegatte den Pflichtteil von 1/4.

§ 1382 Stundung (1) Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. Wählen die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung, ändert sich die gesetzliche Erbfolge insoweit, als eine pauschale Erhöhung des Erbteils des Ehegatten um ein 1/4 entfällt. Während der Ehe erworbenes, gehört auch demjenigen, das es gekauft hat. Während der Ehe haben in der Regel beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Vermögen hinzugewonnen. Während der Ehe sind die Unterschiede zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft relativ gering.
Während der Ehe unterliegen die Ehegatten keiner Verfügungsbeschränkung.
Während es bei der Gütertrennung nämlich keinen Vermögensausgleich gibt, gibt es bei der Zugewinngemeinschaft einen Ausgleich des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens. Während sie bislang bei der Steuer gemeinsam veranlagt wurden, wechselten sie nun zur getrennten Veranlagung.
Währenddem bei der Gütergemeinschaft sämtliches Vermögen beider Ehegatten in einen Topf zusammenfliesst, stehen die Ehegatten bei Gütertrennung in finanzieller Hinsicht so zueinander, wie wenn sie gar nicht verheiratet wären:
Wann endet die Gütergemeinschaft? Wann tritt Gütertrennung ein? War Gütertrennung vereinbart, so erfolgt selbstverständlich kein Zugewinnausgleich. Wäre es bei der Gütertrennung nicht mehr der Fall? Was bedeutet Gütertrennung? Was beiden gemeinsam gehört, wird gemäß § 1361a II BGB nach Billigkeit verteilt. Was den Unterhalt anbetrifft, so tritt mit Rechtskraft der Scheidung eine nicht unerhebliche Zäsur ein. Was gehört ihm, was gehört ihr. was in der gemeinsamen Wohnung ist, kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn er wegen der Schulden eines der Ehegatten kommt. Was ist die Zugewinngemeinschaft? Was ist unter einer Gütergemeinschaft zu verstehen?
Ausgleichsansprüche gegen ihren ExMann geltend machen. Daher möchte ich mich hier auf eine sehr kurze Darstellung beschränken. Damit ist sichergestellt, dass der Anteil des überlebenden Ehegatten nicht geringer ist als der der Kinder. Damit können unternehmerische Entscheidungen nur einvernehmlich mit dem Ehepartner gefällt werden außer das Betriebsvermögen wurde zum so genannten Vorbehaltsgut erklärt. Damit nicht der längstlebende Ehegatte im Todesfalle schlechter steht, als er bei Scheidung gestanden hätte, kann er den beiderseitigen Zugewinnauch den Erben des verstorbenen Ehepartners vorrechnen und Ausgleich verlangen. Damit setzte er sich beim Oberlandesgericht Düsseldorf nicht durch (26 U 58/99). Damit sollte für die Zukunft der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.

Gütertrennung!

Damit werden die Vorteile der Gütertrennung mit den steuerlichen Vorteilen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft verbunden. Damit wird das gesamte Vermögen auch das, was vor der Hochzeit angespart wurde gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten.
Das ist falsch. Das ist ideal für Paare mit Kindern, denn wer erzieht und nichts verdient, ist nicht benachteiligt. Das ist wichtig für Unternehmer, denn wird bei der Scheidung der finanzielle Ausgleich fällig, droht oft Verschuldung oder gar der Verkauf der Firma. Das kann zu einer Benachteiligung der nicht berufstätigen Hausfrau führen, vor allem dann, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird. Das liegt wohl daran, dass sie früher fast immereinheitlich in einem Ehe und Erbvertrag vereinbart wurde. Das Merkblatt kann auchnicht die notarielle Beratung in einem persönlichen Besprechungstermin mit mir ersetzen. Das nennt man Versorgungsausgleich. Das Scheidungsgericht kümmert sich nicht von sich aus darum, so dass die Ehe auch ohne Durchführung eines Zugewinnausgleichs geschieden werden kann. Das sind Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. Das übrige Vermögen wird wie gesetzlich vorgesehen verteilt. Das und steht hier aber nicht ohne Grund dazwischen. Das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, gehört auch ihm alleine. Das wäre nun ganz einfach, wenn nicht neben diesem Gesamtgut noch vier weitere Vermögensmassen bestehen würden:
Das was darüber liegt, kann gepfändet werden. Das Wesen der Gütertrennung besteht darin, daß die Ehegatten in vermögensrechtlicher Hinsicht wie Unverheiratete behandelt werden. der Ehemann besitzt bei Beendigung der Ehe einen Aktienpaket im Wert von 100000 Euro.
der Ehemann besitzt bei Beendigung der Ehe einen Aktienpaket im Wert von 50000, Euro.
Der Ehemann bringt in die Ehe ein Auto.
Der Ehemann hat keinen Anspruch zum Beispiel auf die Erbschaft, die die Frau von ihrer Mutter erhalten hat. Der Ehepartner, der den Ausgleichsanspruch geltend macht, hat auch oft noch Unterhaltsansprüche. Der Ehevertrag kann auch schon vor, aber auch während der Ehe abgeschlossen werden. Der Ehevertrag soll Klarheit für den Fall einer Scheidung bringen und unnötigen Streit um Vermögen und Unterhalt vermeiden. Der Ehevertrag stand für die Gütergemeinschaft, ist fast immer überflüssig und manchmal sogar indramatischer Weise schädlich. Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen.
Bei der Ehescheidung fallen die Versorgungsanwartschaften der Ehefrau dann in den Versorgungsausgleich, während die Kapitallebensversicherung des Mannes nicht berücksichtigt wird. Bei der Gütergemeinschaft gehört alles Vermögen beiden Eheleuten zusammen. Bei der Gütergemeinschaft gilt die entsprechende Vermutung, dass ein Gegenstand ins Gesamtgut gehört (Artikel 226 ZGB). Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen, so genanntes Gesamtgut. Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen, auch das vor der Hochzeit erworbene, grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum beider Eheleute. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute zum gemeinsamen Vermögen. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehegatte sein Vermögen für sich. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt. Bei der Gütertrennung gibt es diesen Zugewinnausgleich nicht. Bei der Gütertrennung ist zu beachten, dass die Erbschaftssteuer des überlebenden Ehepartners ungünstiger als bei der Zugewinngemeinschaft ist. Bei der Gütertrennung verwalten die Ehepartner ihr Vermögen getrennt und unabhängig.
Bei der Gütertrenung bleiben die jeweiligen Vermögen getrennt. Bei der Konstellation sollte auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen, die die Ehepartner jeweils in die Ehe mit einbringen getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben ebenso wie bei der Gütertrennung die jeweiligen Vermögen getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen von Mann und Frau getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um 1/4. Bei der Zugewinngemeinschaft haftet jeder Ehepartner nur mit seine eigenen Schulden. Bei der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinnausgleich durchzuführen. Bei der Zusammenveranlagung bedeute dies, dass die Eheleute jeweils den Anteil an der Steuerschuld tragen müssten, der auch dem jeweiligen Anteil an den gesamten Einkünften entspreche. Bei diesem Güterstand werden die Vermögen der Eheleute wirklich gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Bei einem im Haushalt angemeldeten Kind wechselt der Ehegatte in die Steuerklasse II. Bei einer Ehescheidung müsste lediglich die Frage des Unterhalts geklärt werden.
Da die Gütergemeinschaft mit zunehmender Emanzipierung der Familie, insbesondere der Frauen, im ehelichen Zusammenleben immer mehr an Bedeutung verloren hat und heute kaum noch vorzufinden ist beziehungsweise vereinbart wird, demgegenüber jedoch umfangreiche komplizierte gesetzliche Regelungen stehen, soll die Gütergemeinschaft an dieser Stelle lediglich als Möglichkeit für einen ehevertraglich zu vereinbarenden Güterstand aufgezeigt werden.
§ 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet werden kann; in der Entscheidung ist der Betrag festzusetzen, der auf die Ausgleichsforderung angerechnet wird. Verfahren Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung immer automatisch mitgeregelt, ohne dass es eines Antrages bedarf. Verheiratet seit 2 Jahren, wollen jetzt Gütertrennung vereinbaren. Vermögen ist immer gleich dem Saldo aus positiven Vermögenswerten abzüglich der Schulden. Vermögensrechtliche Entscheidungen können grundsätzlich nur noch mit dem Einverständnis des Partners getroffen werden. Vermutung des MiteigentumsBeim ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt von Gesetzes wegen dieVermutung, dass die Vermögenswerte im Miteigentum beider Eheleute sind (Artikel 200 ZGB). Verrechnet wird nur gemeinsam erworbenes Vermögen. Vielleicht ein Weg für Euch , ohne Privatinsolvenz aus der Sache einigermaßen unbeschadet rauszukommen. Vielmehr gestalten auch hier bestimmte Auseinandersetzungsmechanismen die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
Vielmehr ist es erforderlich, bei beiden Ehegatten das gesamte Anfangs- und Endvermögen zu saldieren. Von dem End-vermögen wird das Anfangsvermögen jeweils abgezogen. von den Gläubigern zur Kasse gebeten zu werden? Von diesem Grundsatz müsse man hier jedoch abweichen, weil 1992 bereits Gütertrennung vereinbart gewesen sei. Von diesem Zeitpunkt an fallen sie in das Endvermögen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem endgültigen Steuerbescheid ergibt. Von praktischer Bedeutung kann das kantonale Steuergesetz sein, welches allenfalls die solidarische Haftung der Eheleute vorsieht. Von Vorteil kann eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft sein. Vor der vertraglichen Vereinbarung der Gütertrennung sollten Sie deshalb unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Vor Ihrer Hochzeit sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie überhaupt einen Ehevertrag benötigen. Voraussetzung für die Vereinbarung der Gütertrennung ist der Abschluß eines notariellen Ehevertrages. Voraussetzung ist natürlich bei alledem, dass die Schulden nach Eingehen der Ehegemacht wurden. Vorhandene gemeinsame Schulden werden vorab abgezogen.
Hier können die Eheleute ebenfalls den modifizierten Zugewinnausgleich vereinbaren. Hier müßte die Kuh, die gemolken werden soll, geschlachtet werden. Hier passen auch die gesetzlichen Vorschriften am besten. Hier sollte man durch die Vereinbarung von Kompensationszahlungen als Ausgleich für den Verzicht auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs eine Ausgewogenheit herbeiführen. Hier wäre ein notarielles Vermögensverzeichnis angebracht, in dem die Ehegatten genau aufführen, wem welche Gegenstände des Hausrates und der Wohnungseinrichtung oder sonstige Vermögensgegenstände gehören. Hier wäre es unbillig, trotz Gütertrennung keinen finanziellen Ausgleich zu ermöglichen. Hier werden beide Vermögen zu einem einzigen verschmolzen. Hierdurch lebt nicht der gesetzliche Güterstand wieder auf! Hierzu jedoch gleich mehr im Kapitel Vor- und Nachteile des jeweiligen Güterstandes. Hierzu wird ermittelt, was jeder der Ehegatten mit in die Ehe gebracht hat (Anfangsvermögen) und was er bei der Scheidungan Vermögen hat (Endvermögen). Hinzu kommen muss, dass der Ausgleichsberechtigte während der Ehe eine weit bessere Altersversorgung aufgebaut hat, als der Ausgleichspflichtige. Hoch verschuldete Ehegatten sind im Zweifel selbständig oder verdienen, wenn sie angestellt sind, nur sehr wenig, um unter der Pfändungsfreigrenze zu bleiben. Ich beschränke mich hier auf die Darstellung der gesetzlich geregelten Fälle der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft und auf den immer beliebter werdenden Güterstand der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft. Ich besitze ein bisschen Vermögen, mein Mann musste die Freistellungsverträge unterschreiben (für unsere gemeinsame Tochter). Ich glaube, man kann Gütertrennung auch wieder aufheben. Ich möchte Ihnen nur ein kleines Beispiel geben, damit Sie wissen, dass es eine Ausgleichsmöglichkeit geben kann, falls Ihre Situation ähnlich gelagert ist. Ich selbst habe nach den ersten gemeinsamen Schulden auch auf Gütertrennung bestanden, damit ich mit meinem Gehalt die Familie ernähren konnte. Ich will nicht für die Schulden meines Mannes (beziehungsweise meiner Frau) haften. Ihm steht jedochein Ausgleich in Geld zu, soweit seine Frau einen höheren Zugewinn hat. Im Anschluss an die Versteigerung wird dann der Versteigerungserlös aufgeteilt. Im Eherecht ist ihmdas auch weitgehend gelungen. Im Ehevertrag sollte festgelegt werden, ob das Gesamtgut vom Mann, von der Frau oder von beiden gemeinschaftlich verwaltet wird. Im einzelnen gelten die §§ 8 bis 10 HausratsV.