Gütertrennung!
Anfang der Ehe gemeinsam das jeweils eingebrachte
Vermögen festhalten, damit im Falle der Beendigung des Güterstandes
klar ist, worin der Zugewinn besteht. Am Endeder Ehe hat die Frau ein
Vermögen von 150000 Anfang.
Andererseits muss man fragen, ob die gewünschten Ziele nicht auch
anderweitig zu erreichen sind:
Andernfalls gilt die von ihnen inzwischen getroffene Regelung.
Anders ist das natürlich und das in allen Güterständen,
wenn der eine für den anderen mitunterschrieben hat. Änderungen
dieser Regelungen durch einen Ehevertrag sollten mit einem Rechtsanwalt
und/oder Notar besprochen werden. Anfang 1993, fünf Jahre nach dieser
Vereinbarung, trennte sich das Ehepaar. Anfangsvermögen Ehemann.
Anfangsvermögen Frau. Anschließend investiert die Ehefrau ihr
gesamtes Vermögen in den Kauf eines gemeinsamen Hauses, welches nur
auf den Namen des Mannes im Grundbuch eingetragen ist. Anschließend
weiter erworbene Vermögensbestandteile hat dann wieder entweder nur
der eine oder der andere erworben. Ansprüche bestehen nur bezüglich
Sachen und Vermögen, die im Laufe der Ehejahre gemeinsam angeschafft
und erwirtschaftet wurden. Auch adoptierte Kinder fallen darunter. Auch
bei den gesetzlichen Rentenansprüchen wird halbe / halbe gemacht.
Auch bei der Zugewinngemeinschaft bestehen selbständige Vermögen
und selbständige Verantwortlichkeiten der Ehegatten. Auch wenn der
Himmel voller Geigen hängt, über eines sollte man sich im Klaren
sein:
Auch wenn Sie Angst vor einem finanziellen Ausgleich im Falle einer Scheidung
haben, so ist die Gütertrennung ein ratsamer Weg.
Auch wer keine Gütertrennung vereinbart hat, haftet nicht für
Schulden des Ehepartners. Auf dem Rückweg vom sonntäglichen
Frühschoppen rempelt der Ehemann aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit
einen vorbeiradelnden jungen Familienvater an. Auf eine Darstellung möchte
ich daher verzichten. Was nach Abzug der für den Familienunterhalt
erforderlichen Beträge vom Einkommen übrig bleibt, gehört
allein dem Verdienenden. Was passiert eigentlich nach einer Scheidung
mit der zukünftigen Rente, wenn während der Ehe einer von uns
den Haushaltgeführt und nur der andere eingezahlt hat?
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Was während der Ehe mit dem Vermögen
passiert ist, ist völlig uninteressant. Wegen der erheblichen Vorteile
und Flexibilität der Zugewinngemeinschaft lassen sich dabei nahezu
alle gewünschten Konstellationenumsetzen, ohne dass dabei die Vorteile
der Zugewinngemeinschaft fürden Todesfall über Bord geworfen
werden müssten. Wegen der Gütertrennung kam nur ein Ausgleich
nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Wegen dieser Nachteile ist die Gütergemeinschaft heute selten anzutreffen.
Weicht aber die tatsächlicheLebensführung ab von dem, was der
Gesetzgeber als üblich vorausgesetzt hat (Einverdienerehe allenfalls
mit Zuverdienst), besteht weitgehende Vertragsfreiheit zur maßgeschneiderten
Anpassung.
Weil die gesetzliche Unterhaltsregelung zu Lasten des Verpflichteten mißbraucht
werden kann und dieser zum Nachweis verpflichtet ist, daß sein früherer
Ehepartner nicht für seinen Unterhalt sorgen kann, führen wir
an dieser Stelle ein Verzeichnis über Privatdetektive in Deutschland:
Weil Grund und Boden anzieht, läuft nicht nur der Bauplatz, sondernauch
das Haus auf den Namen der Ehefrau. Weiteres Beispiel:
Weitergehende Beratung bekommen Sie bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Weiterhin fällt unter den Begriff Unterhalt selbstverständlich
auch der von dem nicht betreuenden Elternteil zu zahlende Kindesunterhalt.
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Der Zugewinn jedes Ehepartners wird
berechnet, indem man vom Endvermögen des Ehegatten sein Anfangsvermögen
abzieht. Der Zugewinn, das heisst der Vermögenszuwachs, den
jeder Ehegatte für sich während der Ehe erzielt, wird
ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft zum Beispiel durch Scheidung
endet. Der Zugewinnausgleich besteht nun kurz gesagt darin, dass
derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen
hinzuerworben hat, die Hälfte der Differenz zum Vermögenszuwachs
des anderen Ehegatten an diesen auszugleichen hat.
Er hat Angst, dass er im Falle einer Scheidung den Betrieb verkaufen
muss, um seiner Frau den Zugewinnausgleich auszubezahlen. Er hat
somit ein Wahlrecht. Er hat statt dessen durch eine Kapitallebensversicherung
für sein Alter vorgesorgt. Er ist verpflichtet, dem anderen
Elternteil die Hälfte hiervon abzugeben. Er kann dann wahlweise
ein Mietverhältnis begründen oder das Eigentum umverteilen
(§ 9 II HausratsV). Er kann durch Ehevertrag an die konkreten
Verhältnisseangepasst werden. Er kann eine Ausgleichszahlung
vorsehen, wenn dies der Billigkeit entspricht (ist selten). Er kommt
sehr selten vor. Er stellt für diese Form des Zusammenlebens
zweifelsohne die gerechteste Lösung dar. Er unterliegt jedoch
gewissen Verfügungsbeschränkungen, die sich aus dem Gesetz
ergeben (§§ 1365, 1369 BGB). Er wird daher auch als gesetzlicher
Güterstand bezeichnet. Erbberechtigte Abkommen des Erblassers,
die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, erhalten
vom überlebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung.
Erben der vierten Ordnung erben nicht. Erbrecht des Ehegatten bei
Zugewinngemeinschaft
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Die Zugewinngemeinschaft ist der
gesetzliche Güterstand, wenn die Eheleute in einem Ehevertrag
nicht einen anderen Güterstand vereinbart haben. Erbschaft:
Erbschaften und Geschenke unterliegen dem Zugewinnausgleich grundsätzlich
nicht, jedoch ihre Wertsteigerung.
Erbschaftssteuerlich bleiben aber alle Vorteile der Freibeträge
voll erhalten. Erbteiles des überlebenden Ehegatten nach §
1371 I BGB modifiziert. Erst am Ende der Ehe wird verglichen, welches
Vermögen gebildet wurde. Erst bei der Beendigung dieses Güterstandes
findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt - etwa bei Scheidung,
Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe, Tod, bei der vertraglichen Vereinbarung
eines anderen Güterstandes oder dem vorzeitigen Zugewinnausgleich
ohne Scheidung der Ehe. Erst bei der Scheidung rechnet man ab:
Erst für das, was in der Ehe abgeschlossen wird, seid ihr beide
haftbar. Erst, wenn es zur Scheidung kommt (oder wenn einer der
Ehegatten stirbt) macht sich der Unterschied zwischen der Gütertrennung
und der Zugewinngemeinschaft bemerkbar. Es bestehen jedoch im Gegensatz
zu dieser keine Verfügungsbeschränkungen, man kann also
mit seinem Vermögen tun und lassen, was man will.
Es besteht kein gemeinschaftliches Vermögen. Es bleiben auch
weiterhinseine Schulden. In jedem Fall ist hier der finanzielle
Ausgleich zwingend. In jedem Fall sollte man sich vor Abschluss
des Ehevertrages ausführlich beraten lassen, da die Wahl und
Gestaltung des Güterstandes entscheidende Folgen für die
Eigentumsverhältnisse, für die Verwaltung und Nutzung
des Vermögens, für die Schuldenhaftung und für die
vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach einer Scheidung
hat. In jedem Falle sollten Sie den entsprechenden Vertragsentwurf
durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen, der nur Ihre
Interessen vertritt. In solch eine Vereinbarung gehören eine
Inventur über Vermögen und Wertsachen, die jeder einbringt
und die Vereinbarung, ob im Falle einer Trennung Gütergemeinschaft
(jeder erhält die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten)
oder Gütertrennung (jeder erhält das, was er eingebracht
hat) vereinbart wird. In solch einem Fall empfiehlt es sich auf
jeden Fall, im Ehevertrag festzustellen, dass das gesamte Inventar
der Ehewohnung und alle Gegenstände, die hinzukommen, im alleinigen
Vermögen des anderen Ehepartners stehen.
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Die Vorteile liegen darin, dass
Sie über Ihr Vermögen frei verfügen können.
Die Wahl des Güterstands Was läge in der Vorbereitunsgphase
einer Hochzeit ferner, als an eine Scheidung und ihre Folgen zu
denken. Die wohl bekannteste Tabelle ist die sogenannte Düsseldorfer
Tabelle. Die Zahnärztin möchte mit einem Kollegen eine
Gemeinschaftspraxisgründen. Die Zugewinngemeinschaft - also
der gesetzliche Güterstand, wenn die Eheleute nichts anderes
vereinbart haben - funktioniert solange die Ehe besteht genauso
wie die Gütertrennung.
Die Zugewinngemeinschaft hat einige zivilrechtlichen Nachteile gegenüber
der Gütertrennung, dieses könne sie einschränken
wenn sie notariell festlegen, daß der Ausgleich bestimmte
Vermögensgegenstände, zum Beispiel für Betriebsvermögen,
oder Beteiligungen, ausgeschlossen wird. Die Zugewinngemeinschaft
ist der gesetzlich vorgesehene Güterstand und gilt immer dann,
wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Zugewinngemeinschaft ist
deshalb auch der am meisten verbreitete Güterstand. Die Zugewinngemeinschaft
ist einer von drei Güterständen. Die Zugewinngemeinschaft
ist keine Gemeinschaft. Dies ist jedoch eine eigene umfangreiche
Materie, die vorliegenden Rahmen sprengen würde. Dies ist trotz
Gütertrennung möglich, da der Klägerin nach Würdigung
der Einzelumstände die Beibehaltung der im Vertrauen auf den
Fortbestand der Ehe durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage
nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (BGH FamRZ 1997, 933, OLG
Karlsruhe FamRZ 2001, 1075f ). Dies ist zum Beispiel für eine
Lebensversicherung auf Rentenbasis möglich. Dies jedoch ist
nur in Ausnahmefällen empfehlenswert. Dies kann bei vermögenderen
Ehegatten im Todesfall zu einem erheblichen Steuervorteil führen
eines von vielen Argumentengegen die folgenden Güterstände
der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.
Dies kann jedoch nur dann geschehen, wenn das Gericht diesen Ausschluss
genehmigt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn aus einer
vorherigen Ehe Kinder vorhanden sind und im Zuge der Unternehmensnachfolge
sichergestellt sein soll, dass das Unternehmen in deren Hand verbleibt.
Dies kann zum einen durch einen Vergleich vor dem Scheidungsgericht
erfolgen. Dies möchten wir auch über einen Vertrag regeln.
Dies müssen Sie alles bedenken, um bei einer größeren
Anschaffung direkt im Vertrag festlegen zu können, wer im Scheidungsfall
das Eigentum an der Immobilie oder an dem Geländewagen ganz
oder teilweise erhalten soll.
Dies wird in zahlreichen Fällen zur Folge haben, dass sich
die Pfändung des Gegenstandes,beziehungsweise des Miteigentumsanteils
daran, wegen des geringen zu erwartenden Verwertungserlöses
erübrigt. Diese Anwartschaften werden bei einer Scheidung ausgeglichen.
Diese Auskünfte werden dann den Eheleuten zugesendet, damit
diese prüfen und gegebenenfalls Stellung dazu nehmen können. |
Das Gericht sendet den Eheleuten
einen Fragebogen zu. Das Gericht setzt sich mit dem Trägern
der Rentenversicherungen in Verbindung, und holt Auskünfte
über die Höhe der Rentenanwartschaften ein. Das gesamte
Vermögen läuft auf den Namen des nichtverdienenden Ehepartners.
das Gesamtgut, das Sondergut des Mannes und der Frau, das Vorbehaltsgut
des Mannes und der Frau. Das Gesetz definiert den Ehevertrag als
einen Vertrag, durch den Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse
regeln. Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich beide
Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs während
der Ehe teilhaben sollen. Das Gesetz nennt dies den Zugewinnausgleich.
Das Gesetz sieht vor, dass das Gemeinschaftseigentum in solchen
Fällen vorrangig in Natur zu teilen ist (§ 752 BGB). Das
gesetzliche Leitbild orientiert sich an einer immer nochtypischen
Einverdienerehe, bei der also ein Ehepartner das Geldverdient, während
der andere den Haushalt führt, Kinder erziehtund allenfalls
etwas dazu verdient. Das gibt § 1363 Absatz 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) vor. Das gilt über den Wortlaut der Vorschrift
hinaus auch für Fälle, in denen die Ehegatten nicht das
Gericht entscheiden lassen, sondern eine einverständliche Regelung
treffen. Das Gleiche gilt für andere Rechtshandlungen, wenn
die Absicht, den Ehegatten zu benachteiligen, dem Dritten bekannt
war. Das gleiche gilt oft auchim Handwerk, wenn die Frau des Meisters
imBetrieb mitarbeitet und einen erheblichen Anteil am Erfolg des
Betriebes hat. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns
oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft
aufgehoben wird. das heisst , jeder Ehegatte hat die alleinige Verfügungsgewalt
über seinen Vermögensteil, eine Vermischung der beiden
Vermögensteile findet nicht statt. das heisst wenn Sie aufgrund
eines drohenden Konkurses vorher Ihr ganzes privates Vermögen
Ihrer Ehefrau überschreiben, so können Sie sich gegenüber
Ihrem Gläubiger nicht darauf berufen, dass Sie und Ihr Parnter
im Stand der Gütertrennung leben. |
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| Wohl deshalb wird sie immer noch,
insbesondere bei Geschäftsgründungen durch einen Ehepartner,
empfohlen. Wollen die Ehegatten nicht den gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngemeinschaft, so können sie durch Ehevertrag ein
anderweitige Regelung treffen. Wollen die Ehegatten nicht den gesetzlichen
Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so können sie durch
Ehevertrag ein anderweitige Regelung treffen. Würde ein Teil
des Erbanteils der Großeltern durch Abkömmlinge der Großeltern
ersetzt, fällt dieser Teil dem überlebenden Ehegatten zu.
Zu beachten ist, dass nicht der Güterstand als solcher, also
die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden darf, da sonst ohne
weitere Regelung automatisch Gütertrennung eintritt! Zu ihrem
Vermögengehört unter dem normalen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
ihr Eigengut und ihreErrungenschaft. Zugewinnausgleich Ungerechtigkeiten
vermieden werden. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass während
der Ehe Gütertrennung herrscht. Zugewinngemeinschaft Der Gesetzgeber
sieht als Regelfall den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor.
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Bei der durch Ehevertrag festgelegten
fortgesetzten Gütergemeinschaft wird der Anteil am Gesamtgut
nicht vererbt. Da die umstrittene Steuerforderung allein auf das Einkommen
des Ehemannes zurückgehe, müsse dieser auch die gesamte
Steuerlast tragen. Da dieser Güterstand jedoch nicht den Grundsatz,
sondern nur die Ausnahme von der Regel darstellt, muss er im Güterrechtsregister
eingetragen werden. Da ein Ehevertrag weitreichende persönliche
und wirtschaftliche Regelungen enthält, ist zudem die notarielle
Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Der Teil des Vermögens,
das im Todesfall vom Finanzamt als Zugewinnausgleich des Überlebenden
ermittelt wird, ist erbschaftsteuerfrei. Der überlebende Ehegatte
wird Alleinerbe. Der Unterschied zeigt sich jedoch im Falle der Scheidung
(undübrigens auch im Todesfall):
Der Unterschied zu §§ 1361a BGB besteht darin, daß
der Richter bei der Scheidung nicht nur vorläufige Regelungen
hinsichtlich der Besitzverhältnisse treffen kann, sondern direkt
in das Eigentum der Beteiligten eingreifen. Der Unterschied zur Gütergemeinschaft
besteht darin, dass das Vermögen eines Ehegatten nicht automatisch
auch das Vermögen des anderen Ehegatten wird. Der Unterschied
zwischen den Güterständen ist folgender:
Ein Ehevertrag kann schon vor der Eheschließung, aber auch noch
während der Ehe geschlossen werden. |
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Freilich ist es den Ehegatten unbenommen,
die Verteilung einverständlich vorwegzunehmen und dann auch die Eigentumsverhältnisse
zu ändern, aber dies soll eben nicht vorzeitig erzwungen werden können.
Führt das geschäftliche Unternehmen des einen Ehegatten in den
Ruin, hat die Bank nicht nur den Geschäftsinhaber als Schuldner, sondern
auch den Ehepartner. Gemeinsame Schulden sind dann gegeben, wenn sich beide
Ehegatten gegenüber einem Gläubiger verpflichtet haben. Gemeinsamer
Besitz (zum Beispiel Fernseher, Möbel, Wertgegenstände) werden
behandelt, wie es bei normalen Miteigentümern der Fall wäre:
Gemeinsames Bankkonto der Ehegatten Ist nichts anderes geregelt, so steht
im Zweifel das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto beiden Ehegatten zu
gleichen Teilen zu. Gemeinsames Vermögen entsteht bei der Zugewinngemeinschaft
nur dadurch, dass entweder beide Ehegatten den Kaufvertrag oder Darlehensvertrag
abschließen (beide unterschreiben) oder dass ein Ehegatte dem anderen
Ehegatten das miteigentum überträgt (zum Beispiel der Ehemann,
der ein Grundstück besitzt, lässt seine Frau als Miteigentümerin
eintragen). Genauso wie die getrennte Veranlagung bei Zugewinngemeinschaft
erlaubt ist. |
| Zugewinngemeinschaft Ehegatten, die keine
anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel Ehevertrag) getroffen
haben, leben automatisch ab Eheschließung im gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft heisst ja eigentlich Gütertrennung
mit Zugewinnausgleich. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau
wird vermutet, daß die im Besitze eines Ehegatten oder beider Ehegatten
befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören, § 1362
BGB. Zulässig sind auch Modifikationen der Zugewinngemeinschaft oder
der anderen Güterstände für Eheleute oder sonstige Regelungen
ganz nach den persönlichen Bedürfnissen der Lebenspartner. Zum
anderen besteht aber auch die Möglichkeit, beispielsweise den gesetzlichen
Güterstand in modifizierter Form beizubehalten oder die anderen Güterstandsformen
individuell abzuändern. Zum Anfangsvermögen hinzugerechnet wirddas,
was ein Ehegatte während der Ehe geerbtoder geschenkt bekommen hat. |