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Zahlt er nach der Scheidung
keinen Unterhalt mehr, so kann von ihm nicht rückwirkend Unterhalt
verlangt werden, es sei denn, er wurde nach der Scheidung ermahnt, nun
nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Zeitliche Begrenzung des Unterhalts
Wird Erwerbslosenunterhalt oder Aufstockungsunterhalt geleistet, kann
diese zeitlich begrenzt werden. Zu beachten ist hier, dass eine verstärkte
Erwerbsobliegenheit besteht. Zu prüfen ist immer zunächst, ob
der den Unterhalt begehrende Ehegatte Unterhalt verlangen kann, weil er
durch die Betreuung von Kindern keiner Erwerbstätigkeiten nachgehen
kann, weil wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht
erwartet werden kann oder weil er wegen einer Erkrankung oder Schwächung
seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit
nicht aufnehmen kann. zum Beispiel Verletzung von Familienunterhaltspflichten
vor der Trennung oder schwerwiegende mutwillige Verletzung von Vermögensinteressen
des Unterhaltsverpflichteten. |
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Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs
werden zunächst die bereinigten Einkommen der beiden Eheleute ermittelt,
indem vom Bruttoeinkommen Lohnsteuer, Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung,
angemessene Versicherungsbeiträge wie zum Beispiel Zusatzkrankenversicherung,
berufsbedingte Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten, berücksichtigungsfähige
Schulden und ein Erwerbstätigenbonus von 10 % abgezogen werden. Zur
Ehedauer sind Zeiten, in denen ein Anspruch aus § 1570 BGB bestand,
hinzuzurechnen. |
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Zwar ist die geschiedene Ehefrau nicht
erbberechtigt, aber gemäß § 1585 b geht die nacheheliche
Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlaßverbindlichkeit über.
Zweite Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Ehegatten, der Unterhalt
beansprucht. Zweitens muß auch der 105er Bürgerliches Gesetzbuch
hinsichtlich der nacheheliche Unterhaltspflicht der Erziehungsberechtigten
für die in Ausbildung befindlichen jungen Leute geändert werden.
Zweiter wichtiger Unterschied zum Trennungsunterhalt ist die Verzichtbarkeit
des nachehelichen Unterhalts auch für die Zukunft (§ 1585c BGB,
dagegen §§ 1361 IV 4, 1360a III, 1614 I BGB) und zwar auch schon
in einem Ehevertrag bei Eheschließung.
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Da die Frage, ob eine
Gemeinschaft eheähnlich ist oder nicht, für Außenstehende
kaum zu beurteilen ist (und die Beteiligten hier an einer Klärung
nicht interessiert sein werden) läßt es die Rechtsprechung
im übrigen genügen, daß die neue Partnerschaft den äußeren
Anschein einer eheähnlichen Gemeinschaft erweckt. Da geht es ums
gemeinsame Sorgerecht, Urteile des Bundesgerichtshofs zur nacheheliche
Unterhaltspflicht sowie nichtsorgeberechtigte Väter und die Jugendhilfe.
Da ja Anwälte mit der Sache betraut sind, hat der Anwalt der Gegenseite
mit Sicherheit in seinem ersten Schreiben Forderungen nach Trennungsunterhalt
gestellt, deiner hat dann widersprochen usw.
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Da keiner der anderen Tatbestände eingreift, gibt § 1573 II BGB der Frau einen Unterhaltsanspruch von Euro 300 (nämlich Euro 1500 - Euro 1. Dabei erfährt der geschiedene unterhaltsberechtigte Ehegatte auch keine Benachteiligung durch ein Belassen des Steuervorteils bei der neuen Ehe. Dabei ist weder notwendig, daß der Hauptzweck einer solchen Handlung die Vermögensschädigung sein sollte, noch, daß überhaupt ein Schaden eintritt, die Gefährdung des Vermögens genügt. Dabei ist zu beachten, daß die ehelichen Lebensverhältnisse sich auch nach der Ehe noch ändern können, wenn Änderungen eintreten, die schon in der Ehe angelegt waren, nämlich dem Lebensplan der Ehegatten entsprechen und durch konkrete Schritte vorbereitet waren. Dabei werden die Kosten der Fahrt zur Arbeit hin und zurück mit 0,27 Euro pro gefahren Kilometer angesetzt. Dabei wird das gesamte prägende und nicht prägende Einkommen angesetzt. Dafür besteht aber auch keine gegenseitige nacheheliche Unterhaltspflicht und keine gesetzliche Erbfolge, mithin auch kein Anlass zu nervenzehrendem Streit. Dafür werden nun die bestehenden Paragraphen 170 b und 240 Strafgesetzbuch zur nacheheliche Unterhaltspflicht und Nötigung ausgeweitet. Dagegen gibt es keinen Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsbedarf erst später entsteht. Daher gibt es keinen allgemeinen Unterhaltstatbestand, der nur die Bedürftigkeit auf der einen und die Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite zum Gegenstand der Prüfung hätte. Daher ist ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt auch dann notwendig, wenn bereits ein Unterhaltstitel zugunsten eines Ehegatten existiert. Daher wendet die Rechtsprechung in solchen Fällen § 1579 Nummer 7 BGB an. |
| Dazu zählen der Elementarunterhalt,
die Krankenversicherung, der Vorsorgeunterhalt und etwaiger ausbildungsbedingter
und trennungsbedingter Mehrbedarf. Dem Ehegatten soll prinzipiell nach der
Trennung/Scheidung genausoviel Geld zur Verfügung stehen wie zuvor.
dem normalen Unterhalt, auch Elementarunterhalt genannt, dieser wird auf
dieser Seite hier erläutert; einem Anspruch auf Krankenversicherung;
einem Anspruch auf Vorsorgeunterhalt (Rentenversicherung); trennungsbedingtem
Mehrbedarf. Dem Prinzip der Vorwegberechnung und des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts
vor Festsetzung des bereinigten, für den nachehelichen Unterhalt einzusetzenden
Nettoeinkommens trägt indes eine Reihe von Entscheidungen Rechnung.
dem Unterhaltsanspruch wegen Krankheit oder Gebrechen? Den Anlaß für das Wiederaufflammen der alten Diskussion bietet das jüngste Doppelurteil des Bundesgerichtshofs zur nacheheliche Unterhaltspflicht geschiedener Ehemänner für Kinder, die mit Fremdsamen künstlich erzeugt worden sind. Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Den Unterhaltsschuldnern - in der Mehrzahl Männer - hielt man entgegen: Denn auch bei der Eingetragenen Partnerschaft gilt eine nacheheliche Unterhaltspflicht nach der Scheidung. Denn bei der nacheheliche Unterhaltspflicht ist es steuerrechtlich so geregelt, daß Familien bis zu 11 800 Mark im Jahr steuerlich absetzen können. Denn die in einer Ehe geltende wechselseitige nacheheliche Unterhaltspflicht begünstige auch die wirtschaftliche und soziale Situation der Kinder, heißt es. Denn dieser Trennungsunterhalt ist nunmal gesetzlich vorgeschrieben und auch härter als der nachehelich Unterhalt (im Scheidungsverfahren geregelt), da die Frau weiterhin ihren Lebensstandard beibehalten soll. Unterhaltsrecht: NACHEHELICHER UNTERHALTDenn es wurde verhindert, dass es zu einer Kollision zwischen der nacheheliche Unterhaltspflicht für die Alten der Familie einerseits und der Beitragspflicht für die Rentenversicherung im sozialen Rahmen kommen konnte. Denn nachträglich kann er eine Begrenzung nur noch verlangen, wenn er dafür neuentstandene Gründe ins Feld führen kann, an denen es aber meistens fehlen wird. Denn obendrein entzieht sich der Mann seiner nachehelichen Unterhaltspflicht, indem er nach Südamerika abhaut. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hängt im übrigen nicht davon ab, daß der Gläubiger tatsächlich ein Einkommen hat. Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 II BGB wird nur im Zusammenhang mit § 1578 I 1 BGB verständlich. |
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| Erhält der Verpflichtete
das Kindergeld, so wird es seinem Einkommen hinzugerechnet, Kindergeld für
neue Kinder aus einer neuen Beziehung allerdings nur zur Hälfte. Erhält
derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem die Kinder leben, so wird die
Hälfte des Kindergeldes insoweit nicht vom Kindesunterhalt abgezogen,
soweit der andere Elternteil weniger zahlt als er nach Tabelle zahlen müsste.
Erhalte derzeit Getrenntlebenden-Unterhalt für mich und Unterhalt für
unsere gemeinsame Tochter (1,5 Jahre). Erlischt bei Feststellung der Nichtehelichkeit
auch die nacheheliche Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber den Kindern?
erst dann zu einer Teilzeittätigkeit verpflichtet, wenn diese Kind 8 Jahre alt wird. Erst recht ist eine ehebrecherische Beziehung, die erst nach der Trennung aufgenommen wird, regelmäßig kein Härtegrund nach Nummer 6, es sei denn, es kämen zusätzliche negative Umstände hinzu. Erst wenn einer der Tatbestände erfüllt ist, kommt es auf die Prüfung von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit an. Erwerbsobliegenheit ist noch zu prüfen. Es fällt dagegen nicht unter § 1579 Nummer 6 BGB, wenn sich jemand aus einer schon durch andere Umstände (zum Beispiel Alkoholkrankheit des anderen) zerstörten Ehe einem neuen Partner zuwendet. Es findet dann eine Neuberechnung statt. Es gelten die gleichen Selbstbehalte. Es hat aber auch nacheheliche Unterhaltstatbestände eingeführt, die das liberale Prinzip der nachehelichen Selbstverantwortung in der Praxis in sein Gegenteil verkehren. Es ist aber erforderlich, daß die Tat schuldhaft begangen wurde, so daß eine im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangene Tat den Unterhaltsausschluß nicht rechtfertigt. Es ist für die Anwendung von Nummer 7 nicht entscheidend, ob der neue Partner finanziell leistungsfähig ist, kann aber den Ausschlag zwischen Herabsetzung und Ausschluß des Unterhalts geben. Es ist inzwischen klargestellt worden, daß auch die Unterhaltung getrennter Wohnungen die Annahme einer solchen Gemeinschaft nicht ausschließt. Es ist kein Härtegrund aus Nummer 5, wenn diese Pflichtverletzung durch die Trennung eintritt. Es kommt aber immer auf die Umstände des einzenen Falls an, zB. Es kommt auch eine Verwirkung des Getrenntlebensunterhalts in Betracht . Es kommt auf den Beruf und die körperliche Verfassung an. Es kommt deshalb immer darauf an, ob der Ehegatte aus eigenen Einkünften seinen früheren Lebensstandard aufrechterhalten kann. |
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| Wie muss der zeitliche Zusammenhang
mit der Scheidung für den Krankheitsunterhalt gewahrt sein? Wie muss
sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte freiwillige Zuwendungen dritter
Personen anrechnen lassen? Wie sind Urteile der Abänderung fähig,
die noch auf der Anwendung der Anrechnungsmethode zur Bemessung des nachehelichen
Unterhalts beruhen? Wie sind Versorgungsleistungen für Dritte, zum
Beispiel Haushaltsführung für einen neuen Partner unterhaltsrechtlich
anzurechnen? Wie sind Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter
Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt, unterhaltsrechtlich
zu berücksichtigen? Wie unterliegt ein notarieller Ehevertrag der Wirksamkeits-
und Ausübungskontrolle, wenn neben der Vereinbarung der Gütertrennung
und dem Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch Regelungen über den
nachehelichen Ehegattenunterhalt, die Übertragung eines Hausanteils
auf den Ehemann und eine Ausgleichszahlung des Ehemannes an die Ehefrau
enthalten ist? Juristen haben gegen beide Reformmodelle Bedenken, da sie die generelle nacheheliche Unterhaltspflicht der Eheleute auf den Staat abwälzen würden mit der Gefahr, daß Studenten ständig höhere Fördersätze einklagen könnten. Kann auch fiktives Einkommen für die Haushaltsführung als prägendes Einkommen berücksichtigt werden? Kann der Betreuende dagegen die Kinder betreuen, ohne von deren Unterhalt leben zu müssen, bleibt es bei dem Verzicht. |
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