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In den Fällen des §
5 kann auch der Berechtigte den Antrag stellen. In den Fällen des
Absatzes 1 hat das Gericht die Witwe oder den Witwer des Verpflichteten,
in den Fällen des Absatzes 4 den Berechtigten zu beteiligen. Versorgungsausgleich
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Im Scheidungsverfahren selbst werden die notwendigen Auskünfte dann schneller erteilt und es kommt falls gewünscht entsprechend schneller zur Scheidung. Im Streitfall haben die Parteien sechs Monate lang als Eheleute zusammengelebt. Im Termin vom 16 Januar 1990 erklärte der Prozeßvertreter der Ehefrau, daß er nicht bevollmächtigt gewesen sei, die Zustellung entgegenzunehmen. Im übrigen verstößt ein wechselseitiger Ausgleich der Versorgungsanwartschaften gegen den Grundsatz des einmaligen, das heißt stets nur in eine Richtung zugunsten des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten durchführbaren Versorgungsausgleichs. Im Versorgungsausgleich ist daher der Ehezeitanteil der Sonderzuwendung als nichtdynamischer Teil der Versorgungsanwartschaft zu behandeln und vor Einstellung in die Ausgleichsbilanz mittels Barwert-Verordnung und den amtlich veröffentlichten Rechengrößen zum Versorgungsausgleich zu dynamisieren. Im Versorgungsausgleich sind grundsätzlich alle Versorgungsanrechte (Anwartschaften oder bereits laufende Versorgungsleistungen) auf eine Versorgung wegen Alters oder bei Invalidität auszugleichen, die in der Ehezeit durch Erwerbstätigkeit oder Vermögenseinsatz begründet oder aufrechterhalten wurden. |
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| § 1587o BGB Vereinbarungen
über den Ausgleich Die Ehegatten können im Zusammenhang mit der
Scheidung eine Vereinbarung über den Ausgleich von Anwartschaften oder
Anrechten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit
(§ 1587) schließen. § 1605 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gilt entsprechend. § 2 II VAÜG enthält eine abschließende
Regelung der Gründe für eine Wiederaufnahme des ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahrens.
§ 2 VAHRG § 2 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
§ 3a VAHRG Nach dem Tod des Verpflichteten kann der Berechtigte in
den Fällen des schuld-rechtlichen Versorgungsausgleichs von dem Träger
der auszugleichenden Versor-gung, von dem er, wenn die Ehe bis zum Tode
des Verpflichteten fortbestanden hätte, eine Hinterbliebenenversorgung
erhielte, bis zur Höhe dieser Hinterbliebenen-versorgung die Ausgleichsrente
nach § 1587g des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich § 3b VAHRG Verbleibt auch nach Anwendung des § 1587b des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 1 Absatz 2 und 3 noch ein unverfallbares, dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht, kann das Familiengericht1. § 4 VAHRG Ist ein Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Absatz 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchgeführt worden und hat der Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten oder seiner Hinterbliebenen nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. |
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den Versorgungsausgleich berechnen:Das Gericht kann auf Antrag
des Berechtigten oder der Witwe oder des Witwers des Verpflichteten im
Wege der einstweiligen Anordnung die Zahlung der Ausgleichsrente nach
den Absätzen 1 und 5 und die an die Witwe oder den Witwer des Verpflichteten
zu zahlende Hinterbliebenenversorgung regeln. Das Gericht kann dem Verpflichteten
Ratenzahlungen gestatten; es hat dabei die Höhe der dem Verpflichteten
obliegenden Ratenzahlungen festzusetzen; § 1587 d Absatz 2, §
1587e Absatz 3 und § 1587f Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gelten entsprechend. Das Gericht kann die Genehmigung aber zum Beispiel
verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer krassen
Benachteiligung von einem der Ehepartner führt. Das Gericht kann
in solchen Fällen Zwangsgelder festsetzen, wenn die Parteien nicht
mitarbeiten. |
Die Höhe des Beitragsaufwandes bestimmt
sich dabei nach dem Ausmaß der Anwartschaftsbegründung beziehungsweise
-minderung sowie der Höhe des Beitragssatzes und der Höhe des
vorläufigen Durchschnittsentgelts, die für den jeweiligen Zeitpunkt
der Beitragszahlung gültig sind. Die Höhe dieser Anwartschaften
richtet sich meist danach, wieviel Beiträge man bisher eingezahlt hat,
was wiederum meist davon abhängt, wieviel man bisher verdient hat.
Die im Hinblick auf den Ausgleichsbetrag ergänzte Rentenformel tautet
somit: Die in den neuen Bundesländern erworbenen Entgeltpunkte (EP Ost) haben somit bis zum Ende des Angleichungszeitraums einen anderen, das heißt niedrigeren Wert und unterliegen einer anderen, das heißt schnelleren Dynamik als in den alten Bundesländern erworbene Entgeltpunkte. Die in Satz 1 bezeichneten Stellen, die Ehegatten und ihre Hinterbliebenen sind verpflichtet, den gerichtlichen Ersuchen Folge zu leisten. Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Die jeweilige Rentenart bestimmt dabei durch Berücksichtigung des unterschiedlichen Rentenartfaktors die Höhe des übertragenen Betrages mit. Die jeweils höhere Rente ist maßgeblich für die Ermittlung der auf die Ehezeit bezogenen Rentenanwartschaft. |
| durch notariellen Ehevertrag, § 1408 Absatz 2 BGB Der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird, § 1408 Absatz 2 Satz 2 BGB. Durch Verbundurteil vom 30 Juli 2002 ( 14 17 = 46 - 48 d. Durch Verbundurteil vom 30 Juli 2002 ( 14 17 = 46 - 48 d. durch Vergleich vor dem Scheidungsgericht, § 1587o Absatz 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 127a BGB Man kann den Versorgungsausgleich auch noch während des Scheidungsverfahrens ausschließen, allerdings muss dieser Ausschluss dann vom Gericht genehmigt werden. Durchführung Der Versorgungsausgleich ist vor Abschluß der Einkommensangleichung aber dann durchzuführen, wenn aus einem im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrecht aufgrund des Versorgungsausgleichs Leistungen zu erbringen oder zu kürzen sind. Ehegatten können vereinbaren, dass bestimmte Anwartschaften beim Versorgungsausgleich aufgrund bestimmter Umstände, die dies rechtfertigen, unberücksicht bleiben Vereinbaren die Ehegatten in einer Urkunde (§ 1587 o BG, dass zum Beispiel aufgrund langjähriger Trennung die Anwartschaften nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden sollen, ist diese Vereinbarung zulässig und genehmigungsfähig. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. ein anderes vor oder in der Ehezeit erworbenes Anrecht des Verpflichteten, das seiner Art nach durch Übertragung oder Begründung von Anrechten ausge-glichen werden kann, zum Ausgleich heranziehen. | |
| Hat der/die Ausgleichsverpflichtete
schon vor Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts
allein einen Anspruch auf Rente, wirkt sich der Versorgungsausgleich erst
dann auf die Höhe dieser Rente aus, wenn die/der Ausgleichsberechtigte
Rente und damit den Zuschlag an Entgeltpunkten aufgrund des Versorgungsausgleichs
erhält. In diesem Falle hat nämlich der Ehemann während der Ehezeit wesentlich mehr Rentenansprüche erworben (weil er ja viel mehr in die Rentenversicherung einbezahlt hat) als die Ehefrau. In einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, daß diese Leistungen keine Altersversorgungsrente sind und deshalb auch nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen. Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich In einem Ehevertrag können die Ehegatten durch eine ausdrückliche Vereinbarung auch den Versorgungsausgleich ausschließen. In einem solchen Fall bietet sich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs per Ehevertrag an. In Fällen, in denen eine Übertragung rechtstechnisch ausgeschlossen ist, findet der Ausgleich in anderer Form statt. In Fällen, in denen eine Übertragung von Rentenanwartschaften in der geschilderten Weise nicht möglich ist, muss der Verpflichtete an den Berechtigten Zahlungen in Höhe des auszugleichenden Betrages leisten (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich). In gewissen Konstellationen kann der zwingend durchzuführende Versorgungsausgleich jedoch zu einer Ungerechtigkeit führen. In Härtefällen kann jedoch bei dem Rentenversicherungsträger beantragt werden, daß die Rente nicht gekürzt wird: In welcher Art und Weise ausländische Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich eingezogen werden können, legt das Familiengericht fest. informiert über Unterhalt, Versorgungsausgleich und die Regierungspläne zum Sorgerecht. Innerhalb des letzten Jahres vor Stellung des Scheidungsantrags ist der Ausschluß des Versorgungsausgleichs nur noch durch eine vom Familiengericht genehmigte Scheidungsfolgenvereinbarung möglich (§ 1587o II BG. Insbesondere ist dabei von Bedeutung, daß Sie im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs auch an einer Kapital-Abfindung der Versorgung teilhaben, die schuldrechtlich auszugleichen ist. Insofern stehen Dienstbezüge entpflichteter Professoren Versorgungsbezügen gleich und gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die ruhegehaltfähige Dienstzeit entsprechend. Ist das rechtens? Ist die Höhe der beiderseitigen Rentenanwartschaften ermittelt, überträgt das Gericht bei der Scheidung die Hälfte der überschießenden Rentenanteile des einen Ehepartners, die während der Ehezeit erworben wurden, von dessen Versicherungskonto auf das des anderen. |
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| ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zu Grunde gelegten Wertunterschied abweicht, oder ein in der abzuändernden Entscheidung als verfallbar behandeltes Anrecht durch Begründung von Anrechten ausgeglichen werden kann, weil es unverfallbar war oder nachträglich unverfallbar geworden ist, oder ein von der abzuändernden Entscheidung dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich überlassenes Anrecht durch Begründung von Anrechten ausgeglichen werden kann, weil die für das Anrecht maßgebende Regelung eine solche Begründung bereits vorsah oder nunmehr vorsieht. Ein Scheidungsantrag kann nach §§ 626, 608, 269 Absatz 1 ZPO ohne weiteres zurückgenommen werden, solange der Gegner nicht zur Hauptsache verhandelt hat ( Zöller/Philippi, ZPO 24, § 626 1). Ein solche Anspruch kann ab Beginn des Monats, in dem das Scheidungsverfahren rechtshängig wird, wenn die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen, geltend gemacht werden. Ein Versorgungsausgleich findet nach § 1587c Nummer 1 BGB wegen grober Unbilligkeit nicht statt, wenn die an sich ausgleichsberechtigte Ehefrau ihrem Ehemann mehrere Jahre lang verschwiegen hat, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise nicht von ihm abstamme, wenn er im Vertrauen auf seine Vaterschaft den Unterhalt für das Kind bestritten hat und wenn wegen der Weigerung, den Namen des Erzeugers zu nennen, keine Möglichkeit besteht, gegen diesen einen Ersatzanspruch geltend zu machen. Ein Versorgungsausgleich ist auch möglich bei Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe. Ein von den Parteien abgeschlossener (Teil-) Vergleich, nach dessen Inhalt die nichtangleichungsdynamische Rentenanwartschaft wie eine angleichungsdynamische Rentenanwartschaft (Ost) zu bewerten ist, kann keine rechtliche Wirkung entfalten, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften (zur Zeit) die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen ist. | Hat ein Ehegatte etwa einen Anspruch auf
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Alters oder Krankheit so wird sein
Lebensbedarf auch durch die Kosten einer angemessenen Versicherung für
den Fall des Alters oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bestimmt.
Hat er solche Leistungen erbracht, so sind diese auf die an die Witwe oder
den Witwer des Verpflichteten zu zahlende Hinterbliebenenversorgung anzurechnen.
Hierbei ist es unerheblich, wann die Ehe geschlossen wurde. Hierunter fallen insbesondere die Fälle, in denen der Höchstbetrag der zu übertragenden oder begründenden Anwartschaften überschritten wird, in denen der ausgleichspflichtige Ehegatte die auferlegten Zahlungen zur Begründung von Rentenanwart- schaften nicht erbringt, in denen Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung noch nicht unverfallbar sind oder in denen die Ehegatten den schuldrechtlichen Versorsorgungsausgleich vereinbart haben. Hierzu hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, daß den Bedenken, die der Senat gegen die bisherige Fassung der Barwertverordnung geltend gemacht hat (BGHZ 148, 351), Rechnung getragen ist ( Senatsbeschluß vom 23 Juli 2003 - XII ZB 162/00 - FamRZ 2003, 1648, 1650; zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts auch hinsichtlich der Höhe des Versorgungsausgleichs Senatsbeschluß vom 23 Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608, 609 m. |
| In allen anderen Fällen
ist hingegen meist die Ehefrau, die in der Ehe Kinder erzogen und den Haushalt
geführt hat, auf die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich angewiesen.
in Bezug auf das Rechtsschutzbedürfnis minimaler Korrekturen erstrebender
Beschwerden: in Bezug auf das Rechtsschutzbedürfnis minimaler Korrekturen erstrebender Beschwerden: In den alsbaldigen Wertausgleich bei oder kurz nach der Scheidung werden im übrigen nur diejenigen Anwartschaften einbezogen, die in diesem Zeitpunkt bereits unverfallbar sind, die ein Arbeitnehmer also auch dann behält, wenn er vor dem späteren Versorgungsfall aus dem Betrieb ausscheidet. |
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