Versorgungsausgleich und gemeinsame Lebensversicherungen.

So bitter das ist:
So fehlten den Lebenspartnerschaften Regeln über den Versorgungsausgleich und über die Hinterbliebenen-Versorgung. So hat eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung nicht den selben Wert, wie eine Anwartschaft in einer Rentenversicherung. Sobald er 65 Jahre alt ist, bekommt er nach der derzeit gültigen Regelung von seiner geschiedenen Frau monatlich etwa 1857 Euro Versorgungsausgleich und 2374 Euro aus gemeinsamen Lebensversicherungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Solange der Lebenspartner verheiratet ist und mit seiner Frau keinen Ehevertrag geschlossen hat, gelten die Rechte seiner Ehefrau ohne Einschränkung fort. Solange er nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen wird, wird er von gesetzeswegen im Falle der Scheidung einer Ehe durchgeführt. Solche Änderungen sind für das Bestehen weiterer, vom Familiengericht nicht entschiedener schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche maßgebend. Solche Veränderungen können im Rahmen einer Abänderungsentscheidung berücksichtigt werden, wenn der dadurch ermittelte Wertunterschied von dem ursprünglich dem Versorgungsausgleich zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht. Soll auf den Versorgungsausgleich auf dem Rentenkonto verzichtet werden? Soll der Versorgungsausgleich vor Gericht ausgeschlossen werden, so müssen beide Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein. Sollte sich die Höhe im Laufe der Zeit verändern (zum Beispiel durch Gesetzesänderungen) kann eine Überprüfung in einem Abänderungsverfahren bei dem Familiengericht beantragt werden. soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm eine Versorgung, die nach § 1587 auszugleichen wäre, nicht gewährt wird; Versorgungsausgleich

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Antragsgegner; geboren am 1 April 1937) und die Ehefrau (hier:
Antragstellerin; geboren am 28. Anwartschaft aus der gesetzliche Rentenversicherung in der Ehezeit 1500,- € Ehefrau:
Anwartschaft aus der gesetzliche Rentenversicherung in der Ehezeit 500,- € Anwartschaft auf Betriebsrente in der Ehezeit 50,- € zusammen also 550,- € Die Differenz der beiderseitig während der Ehe erworbenen Anwartschaften beträgt demgemäss 950,- € (1500 - 550). Anwartschaften oder Aussichten auf Versorgung können sein:
Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Ansprüche auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sowie unverfallbare Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung; Versorgungsanwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus bestimmten privaten Versicherungen (zum Beispiel Lebensversicherung auf Rentenbasis). Anzuwenden sind auch die Vorschriften über Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt sowie über Entgeltpunkte für die pauschale Anrechnungszeit. Auch die Betriebsrente des Ex-Partners wird anteilig verrechnet. Auch die Betriebsrenten sind davon betroffen. Auch die Härteklausel des § 10a Absatz 3 VAHRG kann es nicht rechtfertigen, aus Billigkeitsgründen zu Lasten des Rentenversicherungsträgers nicht existierende Rentenanwartschaften als fortbestehend zu fingieren. Auch diese Begründung von Anwartschaften in Höhe des halben Wertunterschieds wird mit der endgültigen Entscheidung des Familiengerichts wirksam.


Auch eine vertragliche Abstimmung von künftigem Unterhalt, Vermögens- und Versorgungsauseinandersetzung aufeinander ist in diesem Zusammenhang möglich. Auch hier müssen dem/der Ausgleichsberechtigten oder seinen/ihren Hinterbliebenen gewährte Ausgleichsleistungen abgezogen werden. Auch wenn Pflichtbeiträge vor diesem Zeitpunkt für Zeiten in der Ehe fällig waren, jedoch erst später nachentrichtet wurden, sind sie im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Auch zur Realisierung solcher Ansprüche ist die Hilfe eines fachlich geschulten Anwalts unbedingt empfehlenswert. Auf den Güterstand kommt es hierbei nicht an. Auf die Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird das Urteil des Amtsgerichtes – Familiengerichts – Wittenberg vom 30 Juli 2002, Aktenzeichen :
Auf die Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird das Urteil des Amtsgerichtes – Familiengerichts – Wittenberg vom 30 Juli 2002, Aktenzeichen :
Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Ehefrau hat das Oberlandesgericht den Beschluß des Amtsgerichts vom 21 September 1993 dahingehend abgeändert, daß es vom Versicherungskonto des Ehemannes bei der BfA Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 593,34 DM, bezogen auf den 31 Dezember 1989, übertragen hat. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß sich die Dauer des tamiliengerichtlichen Verfahrens nicht auf die Höhe der Beiträge auswirkt und die Beiträge noch auf Renten angerechnet werden können, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Beginn der Rente nach Ende der Ehezeit liegen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Auf eine etwaige Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon, auch nach dem novellierten Verfahrensrecht ab Anfang letzten Jahres, aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Absatz 2 Nummer 1 ZPO in § 621 e Absatz 3 Satz 2 ZPO erhellt (:
Auf eine etwaige Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon, auch nach dem novellierten Verfahrensrecht ab Anfang letzten Jahres, aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Absatz 2 Nummer 1 ZPO in § 621 e Absatz 3 Satz 2 ZPO erhellt (:
Aus dem Splittingbetrag ist eine aktuelle Rentenminderung oder -erhöhung zu berechnen.



Unterhalt und Versorgungsausgleich

Ausweislich der Eheurkunde Auswirkungen auf die Höhe der Rente Die Landesversicherungsanstalt hat bei einer späteren Leistung zunächst eine Rentenberechnung ohne Rücksicht auf die Übertragung von Anwartschaften durchzuführen.

Bei Bezug einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, wird zunächst festgestellt, ob die fiktive Altersrente oder die tatsächlich bezogene Rente höher ist. Bei der Beamten und Versorgungsempfängern gezahlten jährlichen Sonderzuwendung handelt es sich um eine statische Leistung. Bei der Beamtenversorgung wird die Anwartschaft auf die jährliche Sonderzuwendung nicht mehr regelmäßig an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Ausnahmen von der vorstehenden grundsätzlichen Regelung kommen dann in Betracht, wenn ein Ehegatte vor dem 1 Januar 1992 Versorgungsanwartschaften im alten Bundesgebiet erworben hat. Außer der beamtenrechtlichen Versorgung oder Versorgungsanwartschaft zählen hierzu insbesondere noch folgende Versorgungsanrechte:
Außerdem besteht für eine(n) Versicherte(n), zu dessen/deren Lasten die Anwartschaftsübertragung erfolgte, die Möglichkeit, die Minderung seiner/ihrer Anwartschaft durch Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise auszugleichen. Außerdem können die Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung in notarieller Form oder zu Niederschrift des Gerichts eine Vereinbarung treffen und dadurch den Versorgungsausgleich abweichend regeln. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Aussetzung Kann ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, weil ein In-sich-Ausgleich von angleichungsdynamischen Anrechten (Ost) nicht möglich ist, wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht ausgesetzt.

Dem Berechtigten (im Beispiel der Ehefrau) bleibt der Versorgungsausgleich auch bei einer eventuellen Wiederheirat in vollem Umfang erhalten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Dem Ehemann war es unbenommen, einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Dem einzelnen Versicherten gegenüber besteht eine derartige Verpflichtung im allgemeinen nur, wenn ein von ihm in seiner Scheidungsangelegenheit bevollmächtigter Rechtsanwalt und Notar die Auskunft beantragt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige Ehegatte, der während der Ehe den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat und deshalb nicht oder nur in geringem Umfang berufstätig sein konnte, im Alter eine eigenständige soziale Absicherung haben soll. Dem Partner mit dem niedrigeren Saldo steht die Hälfte der Differenz zu. Dementsprechend spielt es auch keine Rolle, ob bereits bestimmte Wartezeiten gleich Mindestversicherungszeiten in der Ehezeit oder überhaupt zurückgelegt worden sind. Demgegenüber stellte der Regierungsentwurf generell auf die Veränderung eines für den Wert einer Versorgung maßgebenden Umstands ab, gleichgültig, ob dieser rechtlicher oder tatsächlicher Natur war; allerdings sollten nur nachträglich eintretende Umstände berücksichtigt werden können, so daß die Korrektur eines fehlerhaft oder aufgrund anderer Rechenmethoden durchgeführten Versorgungsausgleichs ausgeschlossen war. Demzufolge müssen auch Zeiten ermittelt werden, die vor der Ehe zurückgelegt wurden. Den geschiedenen Eheleuten ist allerdings oft nicht bekannt, dass in vielen Fällen die ursprüngliche Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich nicht endgültig ist:
Denn das Verfahren nach § 10 a VAHRG ermöglicht gerade die Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen, und die weit gefaßten Abänderungsvoraussetzungen verlangen nicht, daß zuvor anderweitige Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Denn die Abänderungsvoraussetzungen nach § 10 a VAHRG seien weit zu fassen, so daß darunter auch Rechtsanwendungsfehler fielen; zu diesen zähle auch eine falsche Berechnung der Ehezeit. Dennoch kann die angefochtene Entscheidung keinen Bestand haben.
Der Abänderungsantrag kann von den geschiedenen Ehegatten, ihren Hinterbliebenen oder vom betroffenen Versorgungsträger erst gestellt werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten das 55. Der allein in der Termin-Verfügung des Amtsgerichts vom 26 Juni 2002. Der andere Ehegatte einen Anspruch auf die Hälfte des Wertunterschiedes zu. Der Anspruch auf die Ausgleichsrente endet grundsätzlich mit dem Tod des Ausgleichsverpflichteten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Der Antrag kann frühestens in dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem einer der Ehegatten das 55. Der Antragsberechtigte und der Leistungsträger können von den betroffenen Stellen die für die Durchführung von Maßnahmen nach §§ 4 bis 8 erforderliche Auskunft verlangen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich De
r ausgesetzte Versorgungsausgleich wird auf Antrag beziehungsweise von Amts wegen binnen 5 Jahren nach der Einkommensangleichung wieder aufgenommen. Der Ausgleich erfolgt entweder als öffentlich-rechtlicher oder als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Der Ausgleich wird in der Regel dadurch hergestellt, dass der Ehegatte mit den geringeren Versorgungsanwartschaften (ausgleichsberechtigte Ehegatte) eine Gutschrift in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, und zwar auch dann, wenn beide Ehegatten im Beamtenverhältnis stehen. Der Ausgleichsberechtigte ist noch nicht Rentner und hat einen Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Der Ausgleichsberechtigte ist verstorben und aus seiner Versicherung sind noch keine beziehungsweise einen Grenzwert nicht übersteigenden Leistungen gewährt worden. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommt in Betracht, wenn eine extrem kurze Ehezeit vorliegt. Der Ausschluß ist aber unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß ein Scheidungsantrag gestellt wird.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Der Ausschluss ist unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Der Berechnung der Versorgungsanwartschaften laut Auskunft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für beide Ehegatten ( 49, 73 UA-Vwurde, entsprechend dem allgemein so gefassten Ersuchen des Amtsgerichts ( 14 - 16 UA-V, eine auch in den Entscheidungsgründen zum Versorgungsausgleich sich wiederfindende Ehezeit vom 01 06 1978 bis zum 31 05 2001 zu Grunde gelegt. Der Berechtigte und die Witwe oder der Witwer des Verpflichteten sind verpflichtet, einander und dem nach Absatz 1 verpflichteten Versorgungsträger die Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung eines Anspruchs nach den vorstehenden Absätzen erforderlich sind. Der BGH habe hier zunächst die Auffassung vertreten, bei volldynamischen Renten seien auch Versorgungsanwartschaften zu dynamisieren. Der BGH hat dies für den Fall anerkannt, in dem die Frau die Familie ernährt und die Kinder großgezogen hatte und der Mann im Anschluss an sein von seiner berufstätigen Frau finanziertes siebenjähriges Studium lediglich 14 Monate gearbeitet und sich auffällig untätig verhalten hatte (BGH vom 24 03 2004, Aktenzeichen:
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 24. Der Ehegatte (ausgleichspflichtige Ehegatte), der in der Ehezeit die höheren Versorgungs- und Rentenanwartschaften erworben hat, muss einen Teil seiner Anwartschaften an den Ehegatten abgeben, der in der Ehezeit weniger oder überhaupt keine Versorgungsanwartschaften erworben hat. Der Ehegatte mit werthöheren Anwartschaften oder Aussichten ist dem anderen Ehegatten gegenüber in Höhe der Hälfte des Wertunterschiedes ausgleichspflichtig. Der Ehegatte, der in der Ehezeit die werthöheren Versorgungen erworben hat, muß dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz abgeben.
Der Ehegatte, der während der Ehe niedrigere oder gar keine Anwartschaften erworben hat, ist ausgleichsberechtigt.
Auswirkungen auf die Wartezeit Leistungen aus der Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der/die Versicherte für eine Mindestzeit der Versicherung angehört hat (= Wartezeit). Auszugleichen sind die von den Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Invaliditäts- oder Altersvorsorge einschließlich derer aus betrieblicher Altersvorsorge und privaten Rentenversicherungsverträgen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Basis dieses Anspruchs ist der Versorgungsausgleich. Beginn der fiktiven Vollrente wegen Alters ist das Ende der Ehezeit. Bei allen diesen verschiedenen Formen der Altersvorsorge entstehen bereits während des Erwerbslebens sogenannte Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente.
Bei Beamten hängt die Höhe der Anwartschaften vom Dienstzeitalter ab.

Bei der noch ausstehenden und für die endgültige Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich unverzichtbaren Auskunft der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse zu den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten des Ehemannes wird im Übrigen auf den korrekten Beginn der Ehezeit am 1 Juni 1983 besonders zu achten sein, da in der diesbezüglichen Anfrage des Amtsgerichts vom 24 April letzten Jahres ( 15 UA-Vsich hierzu, wie in allen anderen Fällen auch, fälschlicherweise das Datum des 1 Juni 1978 findet. Bei der noch ausstehenden und für die endgültige Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich unverzichtbaren Auskunft der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse zu den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten des Ehemannes wird im Übrigen auf den korrekten Beginn der Ehezeit am 1 Juni 1983 besonders zu achten sein, da in der diesbezüglichen Anfrage des Amtsgerichts vom 24 April letzten Jahres.

Bei der Scheidung wird zwischen den Eheleuten ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Bei einer beamtenrechtlichen Versorgung oder Versorgungsanwartschaft ist von dem Monatsbetrag auszugehen, der sich am Ende der Ehe als gedachte Versorgung ergäbe. Bei einer Dauer von 17 Monaten und einem sechsmonatigen Zusammenleben kann eine Ehe jedenfalls nicht mehr als extrem kurz angesehen werden. Bei einer Ehezeit i. Bei einer Scheidung vor diesem Zeitpunkt ist in aller Regel ein Versorgungsausgleich deswegen nicht möglich, weil das Rentenrecht der ehemaligen DDR das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs nicht kannte.
Sinn des Versorgungsausgleichs ist die Sicherung der Altersversorgung desjenigen Ehegatten, der während der Ehezeit weniger Rentenanwartschaften erworben hat als sein Ehepartner; also insbesondere die Ehefrau, die während der gesamten Ehezeit die Kinder betreut und den Haushalt geführt hat und somit keine eigene Altersversorgung aufbauen konnte.
soweit der Berechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. Später hat es den Versorgungsausgleich dahin geregelt, daß es von dem Rentenversicherungskonto des Ehemannes auf das der Ehefrau Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 268,35 DM, bezogen auf den 31. Stehen einem Ehegatten mehrere Versorgungsanwartschaften im Sinne von Absatz 2 Nummer 1 zu, so ist für die Wertberechnung von den sich nach Anwendung von Ruhensvorschriften ergebenden gesamten Versorgungsbezügen und der gesamten in die Ehezeit fallenden ruhegehaltfähigen Dienstzeit auszugehen; sinngemäß ist zu verfahren, wenn die Versorgung wegen einer Rente oder einer ähnlichen wiederkehrenden Leistung einer Ruhens- oder Anrechnungsvorschrift unterliegen würde. Stellung dazu nehmen können.
Stichtag für die Berechnung ist das Ende der Ehez Voraussetzung ist, dass einer der früheren Ehegatten Deutscher ist beziehungsweise dies bei Eheschließung waroder bei ausländischen Staatsangehörigen der Antragsgegner den Antrag auf Ehescheidung vom Gericht nach dem 31. Voraussetzung:
Während der Ehe wurden an Anwartschaften erworben vom Ehepartner A 753,00 DM vom Ehepartner B 181,00 DM Ausgleichspflichtig ist der Ehepartner A. Während der Ehe wurden an Anwartschaften erworben vom Ehepartner A 753,00 DM vom Ehepartner B 181,00 DM Der Wertunterschied beträgt 572,00 DM Damit stehen an Versorgungsanrechten zu dem Ehepartner A (753,00 DM - 286,00 DM =) 467,00 DM dem Ehepartner B (181,00 DM + 286,00 DM =) 467,00 DM Der Halbteilungsgrundsatz sichert die beiderseits gleiche Beteiligung an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Während einerseits die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Versorgungsausgleich zum Zeitpunkt der Erstentscheidung gefordert wird Diese Leistung stellt aber weder eine Rente, noch einen Rentenbestandteil dar und ist daher beim Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Wann kann die schuldrechtliche Ausgleichsrente geltend gemacht werden? War einer der Ehegatten während der Ehe zum Beispiel wegen Kindererziehung weniger berufstätig als der anderen, erhält er einen Versorgungsausgleich, der unterschiedlich erworbene Rentenanwartschaften ausgleicht. Warum wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt ? Was aber, wenn sich gesetzliche Bestimmungen bei den Altersvorsorgesystemen ändern, oberste Gerichte andere Urteile fällen oder einer der ehemaligen Partner unerwartet aus dem Berufsleben ausscheidet? Was aber passiert, wenn sich dies in einem Jahr ändert? Was ist beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu beachten? Was ist ein Versorgungsausgleich ? Weiterer Nachteil:
Weiterhin kommt es vor, daß die Berechnungen des Familiengerichts fehlerhaft waren oder daß bestehende Ansprüche einfach vergessen wurden. Welche Formen der Altersvorsorge fallen in den Versorgungausgleich? Welche Ansprüche hätte ich bei einer Trennung?