bei Scheidung einer Ehe (§ 1587 I 1 BGund zwar von Amts wegen, und bei Aufhebung einer Ehe, wenn er nicht mit Rücksicht auf die Umstände der Eheschließung unbillig wäre (§ 1318 III BG. Bei sonstigen Renten oder ähnlichen wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung wegen Alters oder verminderte Erwerbsfähigkeit zu dienen bestimmt sind, oder Anwartschaften oder Aussichten hierauf ist, wenn sich die Rente oder Leistung nach der Dauer einer Anrechnungszeit bemisst, der Betrag der Versorgungsleistung zugrunde zu legen, der sich aus der in die Ehezeit fallenden Anrechnungszeit ergäbe, wenn bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Versorgungsfall eingetreten wäre; wenn sich die Rente oder Leistung nicht oder nicht nur nach der Dauer einer Anrechnungszeit und auch nicht nach Buchstabe d bemisst, der Teilbetrag der vollen bestimmungsmäßigen Rente oder Leistung zugrunde zu legen, der dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden, bei der Ermittlung dieser Rente oder Leistung zu berücksichtigenden Zeit zu deren voraussichtlicher Gesamtdauer bis zur Erreichung der für das Ruhegehalt maßgeblichen Altersgrenze entspricht; wenn sich die Rente oder Leistung nach einem Bruchteil entrichteter Beiträge bemisst, der Betrag zugrunde zu legen, der sich aus den für die Ehezeit entrichteten Beiträgen ergäbe, wenn bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Versorgungsfall eingetreten wäre; d) wenn sich die Rente oder Leistung nach den für die gesetzlichen Rentenversicherungen geltenden Grundsätzen bemisst, der Teilbetrag der sich bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ergebenden Rente wegen Alters zugrunde zu legen, der dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Versicherungsjahre zu den insgesamt zu berücksichtigenden Versicherungsjahren entspricht.
Beispiel für die Dynamisierung des Kürzungsbetrages:
Vom Familiengericht begründete Rentenanwartschaft (Ausgleichsbetrag) nach Stand 31. Beispiel zum schuldrechtlichen Ausgleich erzahlt monatlich DM 500,-- an sie schuldrechtliche Ausgleichsrente.
Da der schuldrechtliche Ausgleichsanspruch des Ausgleichsberechtigten nur gegenüber dem Verpflichteten geltend gemacht werden kann, erlischt dieser Ausgleichsanspruch mit dessen Tod. Beispiel Der ausgleichspflichtige Ex-Ehemann war bei einem größeren Unternehmen in Baden-Württemberg beschäftigt. Beispiel Ehezeitliche Ansprüche Ehegatte A :
Beispiel Eine Ehe wurde 1980 geschieden, wobei sich der Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rentenanwartschaften bei Scheidung wie folgt errechnet hat:
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Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung immer automatisch mitgeregelt, es sei denn, er wurde durch Vereinbarung der Eheleute ausgeschlossen. Der Versorgungsausgleich wird nun so vorgenommen, dass vom Rentenversicherungskonto des Ehemannes Anwartschaften in Höhe von 475,- € bezogen auf das Ende der Ehezeit (im Beispiel der 31 12 2002) auf das Rentenversicherungskonto der Ehefrau übertragen werden, die Rentenanwartschaften werden bei den Rentenversicherungsträgern quasi umgebucht . Der Versorgungsausgleich wird ohne Rücksicht darauf durchgeführt, ob die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder durch Ehevertrag ein anderes Güterrecht (zum Beispiel Gütertrennung) vereinbart haben.
Der Versorgungsträger wird bis zum Ablauf des Monats, der dem Monat folgt, in dem er von der Rechtskraft der Entscheidung über die Ausgleichsrente nach Absatz 1 Kenntnis erlangt,1. Der Verzicht kann auch mündlich im Scheidungsverfahren vorgetragen werden. Der vom Ehemann am 27 August 1985 zu den Akten gereichte Scheidungsantrag wurde durch Verfügung des Amtsgerichts vom 3 September 1985 dem Prozeßvertreter der Ehefrau lediglich formlos zur Kenntnisnahme übersandt, da das Verfahren damals ruhte.


Die Teilhabe des anderen Ehegatten an der nachehezeitlichen Dynamik betrieblicher Versorgungsansprüche wird in aller Regel vergessen, weil hierauf weder von den Familiengerichten noch von den Anwälten hingewiesen wird.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Die übertragene, beziehungsweise die entsprechende beim Ehemann gekürzte Anwartschaft erhöht sich in den Folgejahren entsprechend der Dynamik gesetzlicher Renten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass 90 Prozent aller Entscheidungen zum Versorgungsausgleich falsch sind. Die Vereinbarung des Ausschlusses des Versorgungsausgleiches im Zusammenhang mit dem vereinbarten Unterhaltsausschluß und der Gütertrennung verstoße aber gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden , urteilte das Gericht.



Deshalb meine ich, sind wir quitt. Deshalb sei der Versorgungsausgleich nicht im Wege des sogenannten Quasi- Splittings-[QuasiSplittings] , sondern durch Übertragung von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung durchzuführen. Deshalb stellt das Familiengericht in einem solchen Fall in seiner Entscheidung fest, dass der Ausgleich der betrieblichen Rente dem so genannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt. Die Prüfung des durchgeführten Versorgungsausgleichs ist zum Zeitpunkt des Rentenbeginns regelmäßig sinnvoll. Die Rentenanwartschaften des Ausgleichspflichtigen werden gemindert ( Malus) und beim Ausgleichsberechtigten erhöht ( Bonus). Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Versorgungsleistungen nach den Abgeordnetengesetzen der Länder. Die am 8. Die Art des Ausgleichs aller anderen Versorgungen hat sich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geändert. Die betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich. Die Betroffene war bereits 1986 in die Bundesrepublik gezogen und hatte sich schließlich im Februar 1989 von einem Kaiserslauterner Familienrichter von ihrem auch weiterhin in der DDR lebenden Ehemann scheiden lassen. Die BfA, LVA oder Bundesknapschaft klärt dann das Versicherungskonto. Versorgungsausgleich - Die Differenz beider Einkommen beträgt jetzt (1000,- . Die Differenz beider Einkünfte beträgt 43,- Euro, so dass die Frau dem Mann monatlich 21,50 Euro Unterhalt zahlen muss.

Die Richter des OLG bemängelten zwar, daß der damaligen Scheidung eigentlich hätte DDR-Recht zugrunde gelegt werden müssen, dennoch habe der Familienrichter mit einer Versagung des Versorgungsausgleichs im Ergebnis richtig entschieden. Die tatsächliche schuldrechtliche Ausgleichsrente ist regelmäßig wesentlich höher.

Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Die Berechnung der in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Anwartschaften Hat ein Ehegatte in der Ehezeit Leistungen oder Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, so wird ohne Rücksicht auf die Erfüllung der Wartezeit und das erreichte Lebensalter zum Ende der Ehezeit eine fiktive Vollrente wegen Alters berechnet. Die Berechnung selbst geschieht nach der üblichen Rentenformel. Die Beschwerde der BfA ist zulässig und auch in der Sache begründet . Die Beschwerde der BfA ist zulässig und auch in der Sache begründet . Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache zwecks weiterer Aufklärung und neuerlicher Entscheidung in erster Instanz. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache zwecks weiterer Aufklärung und neuerlicher Entscheidung in erster Instanz. Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers (BGH, NJW 1981, 1274). Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers (BGH, NJW 1981, 1274). Die Betroffenen und die interessierte Fachöffentlichkeit sollen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens ihre Vorstellungen äußern können.
Das AG hat einen Versorgungsausgleich zu Lasten der Ehefrau durchgeführt, wobei es beim Ehemann den fiktiven Nachversicherungswert der statischen Versicherungsrente in der Zusatzversorgungskasse, dynamisiert auf 25,52 DM monatlich, zugrunde gelegt hat.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, obwohl der Mann lange Jahre hindurch erwerbstätig war, während die Frau Kinder großgezogen und darum keine Rentenanwartschaften gebildet hat. Das zeigt sich in Unterhaltsfragen und Versorgungsausgleich. Davon muss der Mann die Hälfte, also 114,50 Euro Unterhalt zahlen. Davon beruhen 300,- Euro auf dem Altersvorsorgeunterhalt. Dazu ist die Ermittlung dieser Anwartschaften notwendig und dann die Feststellung, wer während der Ehe mehr erworben hat. Dazu kann es auch einen Sachverständigen einschalten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Dazu muss die Ehefrau aber einverstanden sein. de (Stichwort Formularcenter anklicken). Dem ausgleichsberechtigten Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschieds zu.

Die Anfragen bei den Rentenversicherungsträgern und die Berechnungen sind kaum in einer Zeit von weniger als drei Monaten zu realisieren. Die Art seiner Durchführung hängt dabei vor allem von dem Charakter der auszugleichenden Versorgung ab. Die auf diese Art übertragene beziehungsweise begründete Rentenanwartschaft darf 2 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (1996:
Die aus Gründen der Besitzstandswahrung gezahlten Zuschläge zur Rente wie Auffüllbetrag, Rentenzuschlag und Übergangszuschlag werden nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Die Auskünfte der BfA, die das Oberlandesgericht seiner Entscheidung vom 26 Juni 2001 zugrunde gelegt hat, berücksichtigen naturgemäß noch nicht die Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens - Altersvermögensgesetz/AVmG - vom 26 Juni 2001, BG I, 1310 und das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens - Altersvermögensergänzungsgesetz/ AVmEG - vom 21. Die Auswirkung auf die Rentenhöhe errechnet sich wie folgt. Die Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung kann vom Familiengericht auch anstelle des Super-Splittings beziehungsweise Super-Quasi-Splittings erfolgen.

Bei dieser Art des Ausgleichs kann der Berechtigte nach dem Tod des Verpflichteten die Zahlung oder die Weiterzahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente von der maßgebenden Versorgungseinrichtung verlangen wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind :
Bei einer Ehescheidung wird immer von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags der Beteiligten bedarf, der so genannte öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Bei einer solchen Versorgung ist die Rentenerhöhung, die sich aus der nachehezeitlichen Einkommensentwicklung ergibt, schuldrechtlich auszugleichen. Bei einer Scheidung wäre der Zugewinn auszugleichen, auch der, der auf den Miteigentumsanteil der Immobilie Ihres Partners erzielt wird, und im Todesfall wäre die Ehefrau erbberechtigt. Bei einer Versorgung oder Versorgungsanwartschaft aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist von dem Betrag auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags als Versorgung ergäbe. Bei Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Betrag zugrunde zu legen, der sich am Ende der Ehezeit aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors als Vollrente wegen Alters ergäbe.

Schon dem Wortlaut nach seien gemäß § 16 BetrAVG nur laufende Leistungen anzupassen. Schultrechtlicher Versorgungsausgleich Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn der öffentlichrechtliche Versorgungsausgleich aus bestimmten Gründen nicht durchgeführt werden kann. Seit dem 01 07 1977 sind im Versorgungsausgleich während des Ehescheidungsverfahrens Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Selbst eine bereits einmal nach § 10 a VAHRG abgeänderte Entscheidung kann gegebenenfalls erneut abgeändert werden. sich findende Hinweis, die Auskunft der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse stehe zwar noch aus, dürfte aber wohl dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, bleibt bar jeder Begründung und, zumal in Anbetracht einer zum Zeitpunkt der Hinweiserteilung schon fast 11 1/2 Jahre bestehenden Zusatzversorgung des Ehemannes ( 2/3 UA-V, auch bar jeder Plausibilität. sich findende Hinweis, die Auskunft der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse stehe zwar noch aus, dürfte aber wohl dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, bleibt bar jeder Begründung und, zumal in Anbetracht einer zum Zeitpunkt der Hinweiserteilung schon fast 11 1/2 Jahre bestehenden Zusatzversorgung des Ehemannes ( 2/3 UA-V, auch bar jeder Plausibilität. Sie bestimmen sich nach den auch sonst in den einzelnen Versorgungsbereichen üblichen Formeln.
Der/die Ausgleichsberechtigte darf nicht mehr Anwartschaften erhalten, als er/sie selbst durch rentenrechtliche Zeiten hätte erwerben können.
Der/die Ausgleichsberechtigte erhält vielmehr einen gegen den/die Ausgleichsverpflichtete(n) gerichteten schuldrechtlichen Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsrente, sofern beide Ehegatten eine Versorgung erlangt haben oder sofern der ausgleichspflichtige Ehegatte eine Versorgung erlangt hat und der ausgleichsberechtigte Ehegatte entweder infolge Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann oder das 65. Der/die Ausgleichsberechtigte gewinnt dagegen durch das Splitting/Quasi-Splitting für die Wartezeit weitere Monate hinzu. Der/die Ausgleichsberechtigte hat insoweit keine Möglichkeit, vorher Ansprüche aus dem versorgungsausgleich gegen den Rentenversicherungsträger geltend zu machen. Der/die Ausgleichspflichtige muß auch hier keine Zahlungen leisten.

Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie hat also einen Unterhaltsbedarf von 1/2 x (1500,- . So kann die notwendige Strukturreform noch in dieser Legislaturperiode auf einen guten Weg gebracht werden. So wirkt sich zum Beispiel die Wiederauffüllung durch einen Berufsunfähigen erst bei Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente aus. Sodann wird der errechnete fiktive monatliche Rentenbetrag für die Ehezeit errechnet. Sofern ein Ehegatte oder seine Hinterbliebenen die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten oder dessen Hinterbliebenen nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger. Solange Sie im aktiven Dienst sind, hat es für Sie zunächst keine direkten Auswirkungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Soll der Versorgungsausgleich vor Gericht ausgeschlossen werden, so müssen beide Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein. Sollte sich die Höhe im Laufe der Zeit verändern (zum Beispiel durch Gesetzesänderungen) kann eine Überprüfung in einem Abänderungsverfahren bei dem Familiengericht beantragt werden. sonstige Renten oder ähnliche wiederkehrende Leistungen, die der Alters- oder Invaliditätsversorgung dienen, zum Beispiel aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte-, Rechtsanwalts-, Architektenkammern ).
Der Wert der zu übertragenden oder zu begründenden Anrechte darf, bezogen auf das Ende der Ehezeit, insgesamt zwei von Hundert des auf einen Monat entfallenden Teils der am Ende der Ehezeit maßgebenden Bezugsgröße (§ 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) nicht übersteigen; den Verpflichteten, soweit ihm dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, verpflichten, für den Berechtigten Beiträge zur Begründung von Anrechten auf eine bestimmte Rente in einer gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen; dies gilt nur, solange der Berechtigte die Voraussetzungen für eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt. Der Wertausglaich Der/die Ausgleichsberechtigte erhält auf diese Weise schon bei der Scheidung eigenständige Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Der/die Ausgleichspflichtige sollte bzgl. des Monats in dem die Ehe geschlossen wurde bis zum letzten des Monats, der der Zustellung der Scheidungsantragsschrift vorausgeht. des Zeitpunktes der Beitragszahlung immer beachten, daß die Beträge mit späterer Zahlung immer teurer werden. Desgleichen sind die Anwartschaften schuldrechtlich auszugleichen, die weder durch Realteilung, Quasi-Splitting oder Super(Quasi-)-Splitting ausgeglichen werden können.
Deshalb wird der Bericht zeitnah den betroffenen Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Die Abänderung findet nur statt, wenn1. Die Abänderung wirkt auf den Zeitpunkt des der Antragstellung folgenden Monatsersten zurück.