der schuldrechtliche Versorgungsausgleich

Rücknahme Hat das Familiengericht Rentenanwartschaffen übertragen oder begründet und stirbt der/die Ausgleichsberechtigte, ohne daß Leistungen aus dem Versorgungsausgleich in nennenswerter Höhe gewährt wurden oder werden, ist die Versorgung des/der Ausgleichsverpflichteten oder seiner/ihrer Hinterbliebenen - auf Antrag - nicht zu kürzen. S. Sachsen) ist angleichungsdynamisch und nach § 1587b Absatz 2 BGB auszugleichen. Satz 2 gilt nicht, wenn der Versorgungsträger nach Absatz 1 nur Leistungen erbracht hat, die insgesamt zwei Jahresbeträge der auf das Ende des Leistungsbezugs berechneten Ausgleichsrente nicht übersteigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Schließlich kann sich der Ehemann auch nicht auf die Zustellung dieses Scheidungsantrages an den (ehemaligen) Prozeßvertreter der Ehefrau am 20 September 1989 berufen. Soweit der Ausgleich nicht nach § 1 durchgeführt werden kann, findet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich statt. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Oberlandesgericht hätte auf den Scheidungsantrag des Ehemannes vom 27 August 1985 abstellen müssen, vermag dies kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Soweit dieser Ausgleich nicht möglich ist, bleibt der Rest endgültig dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Soweit es aber nicht sittenwidrig ist, kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Soweit infolge der Höchstbegrenzung ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich nicht vorgenommen werden kann, ist der übersteigende Betrag schuldrechtlich auszugleichen. Stattdessen gibt es nunmehr eine Fiktion der Beitragszahlung, das heißt die Beiträge gelten als am Ende der Ehezeit gezahlt, wenn sie bei lnlandsaufenthalt innerhalb von 3 Kalendermonaten und bei Auslandsaufenthalt innerhalb von 6 Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung über die Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts gezahlt werden.

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Eine umfangreiche Studie zum Versorgungsausgleich untersuchte die soziale Sicherung Geschiedener, insbesondere der Frauen in Kanada und einigen weiteren Rechtsordnungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Einzubeziehen sind insbesondere:
Versorgungen oder -anwartschaften aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen Renten oder -anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten, VBL-Leistungen, Direktversicherungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich entschieden wird, oder das Sorgerecht für minderjährige Kinder, oder die Verteilung des Vermögens, der sogenannte Zugewinnausgleich.
Haben die Ehegatten während Bestehen der Ehe in einem notariell beurkundeten Ehevertrag die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen, ist der Ausschluss auch dann wirksam, wenn er möglicherweise zu unbilligen Ergebnissen führt. Hat beispielsweise der Mietshausbesitzer, der von seinen Mieteinkünften lebt, eine Krankenschwester geheiratet, dann erwirbt der Ehemann während der Ehezeit keinerlei Altersversorgungsansprüche (denn er zahlt ja in keine gesetzliche Rentenversicherung ein), während dies die Krankenschwester sehr wohl tut, allerdings in bescheidenem Maße, denn ihr Gehalt ist ja nicht allzu hoch.



Das Familiengericht bestimmt, dass der Berechtigte oder der Versorgungsträger den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen hat, der Versorgungsträger unter Anrechnung der dem Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen zu viel gewährten Leistungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Das Familiengericht ermittelt die Versorgungsansprüche, die sie die Eheleute jeweils während der Ehezeit erworben haben.
Das Familiengericht hat bei seiner Entscheidung darauf zu achten, daß der Höchstbetrag durch den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht überschritten wird.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Das Familiengericht kann den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich bis hin zum Ausschluß herabsetzen, wenn die Inanspruchnahme des/der Ausgleichsverpflichteten grob unbillig ist. Das Familiengericht stellt hierzu die Dauer der Ehezeit fest und ermittelt aufgrund von Auskünften der jeweiligen Versorgungsträger die Höhe der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche. Das Gericht darf daher seinerseits die Ermittlungen erst dann einstellen, wenn deren Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis mit Sicherheit nicht mehr erwarten lässt ( BayObLG, FamRZ 1990, 1162, 1163). Das Gericht darf daher seinerseits die Ermittlungen erst dann einstellen, wenn deren Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis mit Sicherheit nicht mehr erwarten lässt ( BayObLG, FamRZ 1990, 1162, 1163). Das Gericht genehmigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs aber meist nur dann, wenn es sich entweder ohnehin nur um einen geringen Betrag handelt, oder wenn irgendeine Abfindung gezahlt wird.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Das liegt daran, daß sogenannte beitragsfreie Zeiten mit einer Art Durchschnittswert aus allen zurückgelegten Zeiten belegt werden. Das Nähere bestimmt sich nach den Regelungen über das auszugleichende und das zu begründende Anrecht. Das Oberlandesgericht (redaktioneller Leitsatz veröffentlicht in EzFamR aktuell 2002, 27) hat im Tenor des Beschlusses die weitere Beschwerde uneingeschränkt zugelassen und in der Begründung ausgeführt, die weitere Beschwerde werde im Hinblick auf die Frage, ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch verfassungskonform angewandt werden können, zugelassen. Das Oberlandesgericht hat weiter ausgeführt, der Überprüfung der Berechnung der Ehezeit stehe nicht die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung entgegen, wenn dort von einer falsch berechneten Ehezeit ausgegangen worden sei. Das Quasi-Splitting Außerdem gibt es die Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei entsprechender Kürzung einer Beamten- oder beamtenähnlichen Versorgung zu Lasten des/der Ausgleichspflichtigen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. Das RÜG sieht für einen noch nicht absehbaren Zeitraum der Einkommensangleichung zwischen Ost und West eine gesonderte Bewertung und Anpassung von ostdeutschen Anwartschaften sowie Aussichten auf Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Das Scheidungsverfahren und alles, was mit der Scheidung zusammenhängt, also auch der Versorgungsausgleich, wird beim Familiengericht, einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, durchgeführt.


Ausschluss des Versorgungsausgleichs

November 2002 erfolgte, Beschwerde eingelegt ( 89 UA-Vund zur Begründung ausgeführt, die Entscheidung des Amtsgerichts beruhe wegen der falsch übermittelten Ehezeit auf unrichtigen und deshalb der Korrektur bedürftigen Auskünften zum Versorgungsausgleich. Nunmehr habe sich der BGH der Auffassung des BAG angeschlossen. Nur auf diese Weise erreicht man eine spätere Vergleichbarkeit der verschiedenartigen, während der Ehe erworbenen Anwartschaften.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Nur bei extrem kurzer Ehedauer kommt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht Das OLG Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 24. Nur die laufenden Leistungen könnten angepasst werden.
Ob die Eheleute in dieser Zeit mehr oder weniger lange getrennt gelebt haben, ist für den Versorgungsausgleich ohne Bedeutung. Ob und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich im Fall der Ehescheidung durchzuführen ist, entscheidet das zuständige Familiengericht. Obere Grenze der Heranziehung dieses weiteren Anrechts ist, dass dem Verpflichteten mindestens die Hälfte eines jeden Anrechts verbleibt, da anderenfalls der Berechtigte eine bessere Sicherung erhielte als der Verpflichtete.
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, der vom Familiengericht bei der Scheidung ohne Antrag zwingend durchzuführen ist, erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte einen selbständigen Anspruch auf Versorgungsleistungen.
 
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Oft haben zum Beispiel Frauen geringere Anwartschaften, weil sie während der Zeiten der Kindererziehung keine Altersvorsorge betrieben oder im Einverständnis mit dem Ehemann den Haushalt geführt haben oder aus anderen Gründen. Ohne Erfolg rügt die weitere Beschwerde, das Oberlandesgericht habe den Inhalt des von ihm herangezogenen Sitzungsprotokolls vom 6. Ohne sichere Feststellung dessen, dass die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 1587 f BGB hinsichtlich einer in Frage stehenden Versorgungsanwartschaft gegeben sind, kann und darf allerdings nicht von Amts wegen von der weiteren Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abgesehen werden. Ohne sichere Feststellung dessen, dass die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 1587 f BGB hinsichtlich einer in Frage stehenden Versorgungsanwartschaft gegeben sind, kann und darf allerdings nicht von Amts wegen von der weiteren Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abgesehen werden.

Am Ende der Ehezeit müsste dann die Krankenschwester auch noch die Hälfte ihrer Altersversorgungsansprüche an ihren Mann abtreten, der ja weiterhin durch seine Mieteinnahmen bestens (und zwar auch im Alter) versorgt ist. Andere, zum Beispiel Selbständige, haben ( zusätzlich) eine private Altersvorsorge, zum Beispiel in Form von privaten Rentenversicherungen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Angeblich hapert's beim Versorgungsausgleich. Angenommen, die Rente des Mannes wäre 1500,- Euro. Versorgungsausgleich - Angenommen, der Ehemann habe während der Ehe Rentenanwartschaften in Höhe von 450,- DM erworben, die Ehefrau lediglich in Höhe von 300,- DM.

Hat der Mann während der Ehe 400 Euro an Rentenanwartschaften erworben, die Frau dagegen nur 100 Euro, werden 150 Euro vom Versicherungskonto des Mannes auf das der Frau übertragen (400 Euro minus 100 Euro gleich 300 Euro, die Hälfte davon beträgt 150 Euro). Hat ein Ehegatte höhere Rentenanwartschaften als der andere, ist die Hälfte des Differenzbetrages auszugleichen. Hätte der Mann nicht monatlich 70,- Euro Altersvorsorge gezahlt, dann würde die Rente der Frau nur 700,- Euro betragen.
Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Häufig resultiere die Unsicherheit daraus, dass Rechtsanwälte dem Versorgungsausgleich zu wenig Bedeutung schenkten und die Gebühren niedrig seien.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
geschlossen wurde, woraus sich gemäß § 1587 Absatz 2 BGB für den Versorgungsausgleich eine mit dem Beginn des Monats der Eheschließung anfangende Ehezeit vom 1 Juni 1983 bis zum unproblematischen Ende am 31 Mai 2001, dem Monatsende vor Eintritt der Rechtshängigkeit ( 9 d. geschlossen wurde, woraus sich gemäß § 1587 Absatz 2 BGB für den Versorgungsausgleich eine mit dem Beginn des Monats der Eheschließung anfangende Ehezeit vom 1 Juni 1983 bis zum unproblematischen Ende am 31 Mai 2001, dem Monatsende vor Eintritt der Rechtshängigkeit ( 9 d. gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen), private Rentenversicherung (Kapitallebensversicherungen fallen nicht in den Versorgungsausgleich). Gestaltungsmöglichkeiten Die Ehegatten haben die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich durch Ehevertrag auszuschließen. Gibt es Besonderheiten zu beachten? Gleiches gilt auch, wenn der/die Ausgleichsberechtigte das Entstehen eigener Versorgungsanrechte verhindert hat oder wenn eine grobe Verletzung der Unterhaltspflicht des/der Ausgleichsberechtigten während der Ehe vorgelegen hat. Gleiches gilt für bereits vorhandene Leistungsansprüche (zum Beispiel Renten, Pensionen). Gleiches gilt für den Geldbetrag, den der/die Ausgleichsverpflichtete zur Wiederauffüllung der geleisteten Rentenanwartschaft eingezahlt hat. Gleichwohl war die Sache unter Aufhebung der angefochtenen Regelung zum Versorgungsausgleich zwecks weiterer Aufklärung und neuerlicher Beschlussfassung über den Versorgungsausgleich an das Amtsgericht zurückzuverweisen, da aufgrund eines weiteren Verfahrensmangels beziehungsweise Aufklärungsdefizits in erster Instanz eine zusätzliche, ohne Begründung und nähere Kennzeichnung pauschal im Urteilstenor dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zugeordnete Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse ( 17 UA-Vbislang nicht geklärt ist. Gleichwohl war die Sache unter Aufhebung der angefochtenen Regelung zum Versorgungsausgleich zwecks weiterer Aufklärung und neuerlicher Beschlussfassung über den Versorgungsausgleich an das Amtsgericht zurückzuverweisen, da aufgrund eines weiteren Verfahrensmangels beziehungsweise Aufklärungsdefizits in erster Instanz eine zusätzliche, ohne Begründung und nähere Kennzeichnung pauschal im Urteilstenor dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zugeordnete Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse ( 17 UA-Vbislang nicht geklärt ist. Gleichzeitig wird für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine eigenständige Versorgung geschaffen oder eine bestehende Versorgung entsprechend der jeweiligen Übertragung von Anwartschaftspunkten erhöht.

Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Allerdings müssen die Lebenspartner beziehungsweise -partnerinnen bis zum 31 Dezember 2005 gegenüber dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht erklärt haben, dass nach einer Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft der Versorgungsausgleich nach § 20 LPartG durchgeführt werden soll. Alles, was mit der Scheidung zusammenhängt, also auch der Versorgungsausgleich, wird beim Familiengericht, einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, durchgeführt. Als auszugleichende Versorgungsarten kommen in Betracht:
Als Beamter hat man Anspruch auf die Beamtenversorgung. Als Ehezeit gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht. Als Ehezeit im Sinne der Vorschriften über den Versorgungsausgleich gilt die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht. Altersruhegeld und gesetzlicher Versorgungsausgleich .

Häufig wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens aber noch mehr geregelt, zum Beispiel der Versorgungsausgleich, bei dem über die Verteilung von Rentenanwartschaften usw. Hier ist zu prüfen, ob der Ausgleich vollständig erfolgte.
Hierbei ist es unerheblich, wann die Ehe geschlossen wurde.
Stichtag für die Berücksichtigung von Beiträgen ist der Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, das heißt die Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht. Übersteigen die dynamischen Rentenanrechte des/der Ausgleichsverpflichteten in der gesetzlichen Rentenversicherung die dynamischen Anwartschaften des/der Ausgleichsberechtigten in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung oder hat letztere(r) überhaupt keine Anwartschaften erworben, so überträgt das Familiengericht die Hälfte des Wertunterschieds in Form eines monatlichen Rentenbetrages auf den/die Ausgleichsberechtigte(n). Um bei einem späteren Leistungsfall der weiteren Dynamik Rechnung zu tragen, sind sie in Entgeltpunkte, das heißt unveränderliche Werte umzurechnen.
Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, sich schon während der Trennungszeit und vor Einreichung des Scheidungsantrages mit dem Rentenversicherungsträger (BfA, LVin Verbindung zu setzen und einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Um Härten für den aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten zu vermeiden, gelten folgende Sonderregelungen:
Um zu vermeiden, daß die eigene Rente gekürzt wird, kann man durch Extrazahlungen bei der Rentenversicherung den Kürzungsbetrag ganz oder teilweise zurückkaufen. Umrechnung in dynamische Anwartschaften Die so ermittelten nichtdynamischen Anwartschaften sind in dynamische Anrechte umzurechnen und damit in ihrem DM-Betrag mehr oder weniger stark zu verringern; denn eine Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellt ebenso wie eine beamtenrechtliche Versorgung wegen der laufenden Anpassung ihrer grundsätzlich auf Lebenszeit gewährten Leistungen bei Berufs- oder Erwerbs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit und Alter einen höheren Vermögenswert dar als zum Beispiel eine im Betrag stets gleichbleibende Versicherungsleistung nur wegen Berufsunfähigkeit aufgrund eines privaten Versicherungsvertrages.