Rücknahme Hat das Familiengericht
Rentenanwartschaffen übertragen oder begründet und stirbt der/die
Ausgleichsberechtigte, ohne daß Leistungen aus dem Versorgungsausgleich
in nennenswerter Höhe gewährt wurden oder werden, ist die Versorgung
des/der Ausgleichsverpflichteten oder seiner/ihrer Hinterbliebenen - auf
Antrag - nicht zu kürzen. S. Sachsen) ist angleichungsdynamisch und
nach § 1587b Absatz 2 BGB auszugleichen. Satz 2 gilt nicht, wenn
der Versorgungsträger nach Absatz 1 nur Leistungen erbracht hat,
die insgesamt zwei Jahresbeträge der auf das Ende des Leistungsbezugs
berechneten Ausgleichsrente nicht übersteigen. |
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Eine umfangreiche Studie
zum Versorgungsausgleich untersuchte die soziale Sicherung Geschiedener,
insbesondere der Frauen in Kanada und einigen weiteren Rechtsordnungen.
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Das Familiengericht bestimmt, dass der Berechtigte oder der Versorgungsträger den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen hat, der Versorgungsträger unter Anrechnung der dem Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen zu viel gewährten Leistungen. Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Das Familiengericht ermittelt die Versorgungsansprüche, die sie die Eheleute jeweils während der Ehezeit erworben haben. Das Familiengericht hat bei seiner Entscheidung darauf zu achten, daß der Höchstbetrag durch den Zuschlag an Entgeltpunkten nicht überschritten wird. Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Das Familiengericht kann den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich bis hin zum Ausschluß herabsetzen, wenn die Inanspruchnahme des/der Ausgleichsverpflichteten grob unbillig ist. Das Familiengericht stellt hierzu die Dauer der Ehezeit fest und ermittelt aufgrund von Auskünften der jeweiligen Versorgungsträger die Höhe der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche. Das Gericht darf daher seinerseits die Ermittlungen erst dann einstellen, wenn deren Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis mit Sicherheit nicht mehr erwarten lässt ( BayObLG, FamRZ 1990, 1162, 1163). Das Gericht darf daher seinerseits die Ermittlungen erst dann einstellen, wenn deren Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis mit Sicherheit nicht mehr erwarten lässt ( BayObLG, FamRZ 1990, 1162, 1163). Das Gericht genehmigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs aber meist nur dann, wenn es sich entweder ohnehin nur um einen geringen Betrag handelt, oder wenn irgendeine Abfindung gezahlt wird. Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Das liegt daran, daß sogenannte beitragsfreie Zeiten mit einer Art Durchschnittswert aus allen zurückgelegten Zeiten belegt werden. Das Nähere bestimmt sich nach den Regelungen über das auszugleichende und das zu begründende Anrecht. Das Oberlandesgericht (redaktioneller Leitsatz veröffentlicht in EzFamR aktuell 2002, 27) hat im Tenor des Beschlusses die weitere Beschwerde uneingeschränkt zugelassen und in der Begründung ausgeführt, die weitere Beschwerde werde im Hinblick auf die Frage, ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch verfassungskonform angewandt werden können, zugelassen. Das Oberlandesgericht hat weiter ausgeführt, der Überprüfung der Berechnung der Ehezeit stehe nicht die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung entgegen, wenn dort von einer falsch berechneten Ehezeit ausgegangen worden sei. Das Quasi-Splitting Außerdem gibt es die Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei entsprechender Kürzung einer Beamten- oder beamtenähnlichen Versorgung zu Lasten des/der Ausgleichspflichtigen. Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. Das RÜG sieht für einen noch nicht absehbaren Zeitraum der Einkommensangleichung zwischen Ost und West eine gesonderte Bewertung und Anpassung von ostdeutschen Anwartschaften sowie Aussichten auf Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Das Scheidungsverfahren und alles, was mit der Scheidung zusammenhängt, also auch der Versorgungsausgleich, wird beim Familiengericht, einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, durchgeführt. |
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Ausschluss des Versorgungsausgleichs |
November 2002 erfolgte, Beschwerde
eingelegt ( 89 UA-Vund zur Begründung ausgeführt, die Entscheidung
des Amtsgerichts beruhe wegen der falsch übermittelten Ehezeit auf
unrichtigen und deshalb der Korrektur bedürftigen Auskünften zum
Versorgungsausgleich. Nunmehr habe sich der BGH der Auffassung des BAG angeschlossen.
Nur auf diese Weise erreicht man eine spätere Vergleichbarkeit der
verschiedenartigen, während der Ehe erworbenen Anwartschaften. Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Nur bei extrem kurzer Ehedauer kommt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht Das OLG Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 24. Nur die laufenden Leistungen könnten angepasst werden. |
| Ob die Eheleute in dieser
Zeit mehr oder weniger lange getrennt gelebt haben, ist für den Versorgungsausgleich
ohne Bedeutung. Ob und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich im
Fall der Ehescheidung durchzuführen ist, entscheidet das zuständige
Familiengericht. Obere Grenze der Heranziehung dieses weiteren Anrechts
ist, dass dem Verpflichteten mindestens die Hälfte eines jeden Anrechts
verbleibt, da anderenfalls der Berechtigte eine bessere Sicherung erhielte
als der Verpflichtete. Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, der vom Familiengericht bei der Scheidung ohne Antrag zwingend durchzuführen ist, erhält der ausgleichsberechtigte Ehegatte einen selbständigen Anspruch auf Versorgungsleistungen. |
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| Familienrecht > Scheidung > Unterhalt und Versorgungsausgleich Oft haben zum Beispiel Frauen geringere Anwartschaften, weil sie während der Zeiten der Kindererziehung keine Altersvorsorge betrieben oder im Einverständnis mit dem Ehemann den Haushalt geführt haben oder aus anderen Gründen. Ohne Erfolg rügt die weitere Beschwerde, das Oberlandesgericht habe den Inhalt des von ihm herangezogenen Sitzungsprotokolls vom 6. Ohne sichere Feststellung dessen, dass die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 1587 f BGB hinsichtlich einer in Frage stehenden Versorgungsanwartschaft gegeben sind, kann und darf allerdings nicht von Amts wegen von der weiteren Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abgesehen werden. Ohne sichere Feststellung dessen, dass die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 1587 f BGB hinsichtlich einer in Frage stehenden Versorgungsanwartschaft gegeben sind, kann und darf allerdings nicht von Amts wegen von der weiteren Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abgesehen werden. | |
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Am Ende der Ehezeit müsste dann die
Krankenschwester auch noch die Hälfte ihrer Altersversorgungsansprüche
an ihren Mann abtreten, der ja weiterhin durch seine Mieteinnahmen bestens
(und zwar auch im Alter) versorgt ist. Andere, zum Beispiel Selbständige,
haben ( zusätzlich) eine private Altersvorsorge, zum Beispiel in
Form von privaten Rentenversicherungen. Hat der Mann während der Ehe 400
Euro an Rentenanwartschaften erworben, die Frau dagegen nur 100 Euro,
werden 150 Euro vom Versicherungskonto des Mannes auf das der Frau übertragen
(400 Euro minus 100 Euro gleich 300 Euro, die Hälfte davon beträgt
150 Euro). Hat ein Ehegatte höhere Rentenanwartschaften als der andere,
ist die Hälfte des Differenzbetrages auszugleichen. Hätte der
Mann nicht monatlich 70,- Euro Altersvorsorge gezahlt, dann würde
die Rente der Frau nur 700,- Euro betragen. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren
werden nicht erhoben. |
Allerdings können die Ehegatten
durch Ehevertrag den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen.
Allerdings müssen die Lebenspartner beziehungsweise -partnerinnen
bis zum 31 Dezember 2005 gegenüber dem für ihren Wohnort zuständigen
Amtsgericht erklärt haben, dass nach einer Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft
der Versorgungsausgleich nach § 20 LPartG durchgeführt werden
soll. Alles, was mit der Scheidung zusammenhängt, also auch der Versorgungsausgleich,
wird beim Familiengericht, einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts,
durchgeführt. Als auszugleichende Versorgungsarten kommen in Betracht:
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| Häufig wird im Rahmen
des Scheidungsverfahrens aber noch mehr geregelt, zum Beispiel der Versorgungsausgleich,
bei dem über die Verteilung von Rentenanwartschaften usw. Hier ist
zu prüfen, ob der Ausgleich vollständig erfolgte. Hierbei ist es unerheblich, wann die Ehe geschlossen wurde. |
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| Stichtag für die Berücksichtigung
von Beiträgen ist der Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens,
das heißt die Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht.
Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht. Übersteigen
die dynamischen Rentenanrechte des/der Ausgleichsverpflichteten in der gesetzlichen
Rentenversicherung die dynamischen Anwartschaften des/der Ausgleichsberechtigten
in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung oder hat
letztere(r) überhaupt keine Anwartschaften erworben, so überträgt
das Familiengericht die Hälfte des Wertunterschieds in Form eines monatlichen
Rentenbetrages auf den/die Ausgleichsberechtigte(n). Um bei einem späteren
Leistungsfall der weiteren Dynamik Rechnung zu tragen, sind sie in Entgeltpunkte,
das heißt unveränderliche Werte umzurechnen. Um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, sich schon während der Trennungszeit und vor Einreichung des Scheidungsantrages mit dem Rentenversicherungsträger (BfA, LVin Verbindung zu setzen und einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Um Härten für den aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten zu vermeiden, gelten folgende Sonderregelungen: Um zu vermeiden, daß die eigene Rente gekürzt wird, kann man durch Extrazahlungen bei der Rentenversicherung den Kürzungsbetrag ganz oder teilweise zurückkaufen. Umrechnung in dynamische Anwartschaften Die so ermittelten nichtdynamischen Anwartschaften sind in dynamische Anrechte umzurechnen und damit in ihrem DM-Betrag mehr oder weniger stark zu verringern; denn eine Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellt ebenso wie eine beamtenrechtliche Versorgung wegen der laufenden Anpassung ihrer grundsätzlich auf Lebenszeit gewährten Leistungen bei Berufs- oder Erwerbs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit und Alter einen höheren Vermögenswert dar als zum Beispiel eine im Betrag stets gleichbleibende Versicherungsleistung nur wegen Berufsunfähigkeit aufgrund eines privaten Versicherungsvertrages. |
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