Wird diese Frist versäumt,
findet ein Versorgungsausgleich bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft
nicht statt. Wird eine Ehe geschieden, findet der Versorgungsausgleich
statt. Ziel dieses Ausgleiches ist es, daß beide Eheleute genau
gleich versorgt aus der Ehe hervorgehen. Ziff. Zu Änderungen dieser
Art des Ausgleichs vorst. Zu beachten ist allerdings, daß die Zahlung
der verlängerten Ausgleichsrente in aller Regel erlischt, wenn der
berechtigte Ex-Ehegatte wieder geheiratet hat. Zu beachten ist dabei auch,
daß ein in der Entscheidung des Familiengerichts bei Scheidung genannter
Betrag einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente in nahezu allen Fällen
unbeachtlich ist. zu der Berechnungsmethode insgesamt. Zu diesem Zweck
wird das während der Ehezeit begründete oder aufrechterhaltene
Versorgungsvermögen gleichmäßig, das heißt hälftig,
zwischen den Ehegatten ausgeglichen (sogenannter Halbteilungsgrundsatz).
Zu diesen Leistungen gehören neben einer Versichertenrente auch Rehabilitationsmaßnahmen
oder Hinterbliebenenrenten. |
|
Dann wird die Scheidung
ausgesprochen und der Versorgungsausgleich später geregelt. Darauf,
ob die Ehe im Inland oder im Ausland geschieden worden ist, kommt es daher
für den Versorgungsausgleich ebensowenig an wie für alle übrigen
Scheidungsfolgen Das FamG setzte für die Ehescheidung und für
den Versorgungsausgleich Teilstreitwerte fest. Darüber hinaus kann
es gegen die Entscheidung des Familiengerichts Rechtsmittel einlegen,
sofern beim Versorgungsausgleich gesetzliche Vorschriften nicht oder fehlerhaft
berücksichtigt wurden. Darunter fallen vor allem die durch die monatlichen
Abzüge vom Gehalt an die BfA oder LVA abgeführten Beiträge
in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch beispielsweise die Anrechte
auf eine spätere Beamtenpension und Ansprüche auf Zahlung einer
Betriebsrente oder einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Darunter waren Fragebögen zum Versorgungsausgleich mit Angaben über
Renten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Das NLBV ist vielmehr für die Umsetzung der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich zuständig, soweit es hiervon als Versorgungsbehörde betroffen ist. Das spätere Ruhegehalt des ausgleichspflichtigen Ehegatten, der Beamter ist, wird in Höhe des Betrages der so begründeten Rentenanwartschaft gekürzt. Das AG - FamG - hat die betriebliche Altersversorgung nicht als Kapital-, sondern als arbeitnehmerfinanzierte Rentenversicherung angesehen und in den Versorgungsausgleich einbezogen.
Entweder wurden in dieser Entscheidung
Versorgungsansprüche überhaupt nicht beachtet oder die Versorgungsansprüche
haben sich nachehezeitlich verändert. Er ist auch bei Nichtigkeit
oder Aufhebung der Ehe möglich. Er wird so behandelt, als hätte
er selbst in die maßgebende Versorgungseinrichtung Beiträge
eingezahlt. Er wird vom Familiengericht durchgeführt. Erhebliche
Fehler sind danach weder vorgetragen noch ersichtlich. Ermittlung des
Wertunterschiedes Hat das Familiengericht sämtliche für einen
Wertausgleich in Frage kommenden Versorgungsrechte und -anwartschaften
eines Ehepaares ermittelt und gegebenenfalls andersartige, nichtdynamische
Anrechte in dynamische Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung
umgerechnet, so wird ein Wertausgleich vorgenommen. Erst dann folgt -
völlig getrennt davon - der zweite Schritt: |
|
Kürzung des Versorgungsanrechts |
Während des Ehescheidungsverfahrens
holt das Familiengericht von den Rentenversicherungs- beziehungsweise Versorgungsträgern
Auskünfte darüber ein, welche Rentenanwartschaften während
der Ehezeit erworben worden sind. War die Ehegattin wie es oft der
Fall ist - als Hausfrau tätig und hat sie deshalb keine Rentenansprüche
erlangt, wird sie über den Versorgungsausgleich an den Rentenansprüchen
ihres Ehegatten beteiligt. Waren Sie zum Beispiel während der Ehe als
Hausfrau tätig und haben so keine Rentenansprüche erlangt, erfolgt
eine Beteiligung an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten. Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Waren Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand, wird Ihr Ruhegehalt erst gekürzt, wenn an den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Rente gezahlt wird. |
| Hat der Verpflichtete auf Grund einer Entscheidung des Familiengerichts Zahlungen erbracht, gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend. Hat der Verpflichtete Zahlungen zur Abwendung der Kürzung seines Versorgungsanrechts geleistet, sind die unter Berücksichtigung der Abänderung der Entscheidung zu viel geleisteten Beträge zurückzuzahlen. Lebensjahres> gegeben sind, entsteht dieser mit der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts. Lediglich in den Fällen, in denen der Träger der auszugleichenden Versorgung (zum Beispiel ein privater Träger der betrieblichen Altersversorgung) eine Hinterbliebenenversorgung vorsieht, richtet sich nach dem Tode des/der Ausgleichsverpflichteten der Anspruch des/der Ausgleichsberechtigten gegen den Träger der auszugleichenden Versorgung selbst. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, um die es konkret bei der bis dato gänzlich ungeklärten Zusatzversorgung des Ehemannes geht, unterliegen grundsätzlich gemäß § 1587 a Absatz 2 Nummer 3 BGB vorbehaltlich der hier auch nicht ansatzweise erkennbaren, geschweige denn festgestellten Voraussetzungen des § 1587 a Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 in Verb. | |
| Beispielsweise wurden nach einer bei einer großen deutschen Firma durchgeführten Erhebung 60 % aller Berechnungen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Ungunsten des Ausgleichsberechtigten durchgeführt. Bemisst sich die Versorgung nicht nach den in den vorstehenden Absätzen genannten Bewertungsmaßstäben, so bestimmt das Familiengericht die auszugleichende Versorgung in sinngemäßer Anwendung der vorstehenden Vorschriften nach billigem Ermessen. | |
| Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich
im Ehevertrag ausschließen? Der Beginn des Anspruchs auf Zahlung einer schuldrechtlichen
Ausgleichsrente ist von zwei Bedingungen abhängig: Der berechtigte Ehegatte soll davor geschützt werden, beim Versorgungsausgleich an Ruhensfolgen beteiligt zu werden, die auf Versorgungsanrechten beruhen, die außerhalb der Ehezeit erworben wurden. Der Ehegatte (ausgleichspflichtige Ehegatte), der in der Ehezeit die höheren Versorgungs- und Rentenanwartschaften erworben hat, muss einen Teil seiner Anwartschaften an den Ehegatten abgeben, der in der Ehezeit weniger oder überhaupt keine Versorgungsanwartschaften erworben hat. Der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung ist gegenüber dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Versorgungsanrechten ausgleichspflichtig. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen festgelegt, so dass bei einer Scheidung diesbezüglich nur selten Streitigkeiten auftreten. |
|
| Der Ehegatte, der in der Ehezeit
die werthöheren Versorgungen erworben hat, muß dem anderen Ehegatten
die Hälfte der Differenz abgeben. Der ehevertraglich geregelte Ausschluss wird aber nur wirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss einer der Ehegatten Antrag auf Scheidung der Ehe stellt (§ 1408 Absatz 2 BG. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Arbeit der Ehefrau, die Haushalt und Kinder versorgt, gegenüber der Leistung des meist berufstätigen Ehemanns gleichwertig ist. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Entscheidung über den Versorgungsausgleich nur in problemlosen beziehungsweise in Akutfällen vorzusehen. Der im Westen übliche Versorgungsausgleich steht ihnen nicht zu. Der Kürzungsbetrag verändert sich bei künftigen Anpassungen der Versorgungsbezüge entsprechend. Der Versorgungsausgleich kann auf zweierlei Weise von den Eheleuten ausgeschlossen werden: Der Versorgungsausgleich wird ohne Rücksicht darauf durchgeführt, ob die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder durch Ehevertrag ein anderes Güterrecht (zum Beispiel Gütertrennung) vereinbart haben. |
Berechnung des Versorgungsausgleichs |
| Berechnung des Versorgungsausgleichs Im Rahmen einer Scheidung werden im Versorgungsausgleichs ausschließlich Ansprüche auf Leistungen wegen Alters und Invalidität ausgeglichen. Berücksichtigung ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleich Bei einem Versorgungsausgleich werden in der Regel auch ausländischen Versorgungsanrechte, die von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden, berücksichtigt. Berücksichtigung ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleich. Bei einem Versorgungsausgleich werden in der Regel alle Versorgungsanrechte, die von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden, berücksichtigt. Beruht ein Teil der Rente darauf, dass der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung Altersvorsorgeunterhalt gezahlt hat, so gibt es eine Besonderheit. Besteht eine betriebliche Altersvorsorge, so besteht ein Auskunftsanspruch aufgrund des Arbeitsvertrages. Besteht Einigkeit, sollten Sie mit Ihrer Frau eine notarielle Getrenntlebend- und Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Besteht im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages noch kein Anspruch auf eine Altersentschädigung, so ist für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag der entsprechende Steigerungssatz nach § 20 Satz 2 zu berücksichtigen. | |
| zum AnfangAuswirkungenIst der
ausgleichspflichtige Ehegatte Beamtin / Beamter, so wird seine spätere
Versorgung (Ruhegehalt) um den vom Familiengericht festgestellten Ausgleichsbetrag
gekürzt. zum AnfangEntscheidungsträgerOb und in welcher Höhe
ein Versorgungsausgleich im Fall der Ehescheidung durchzuführen ist,
entscheidet allein das zuständige Familiengericht. zum AnfangPraktische
UmsetzungÜber den Versorgungsausgleich entscheidet zunächst das
Familiengericht durch Beschluss oder Urteil. Zum Zeitpunkt der Scheidung
im Jahr 1983 war der Ex-Ehemann 50 Jahre alt, die Ehe hatte 25 Jahre bestanden.
Zum Zweck der Altersvorsorge haben die Eheleute meistens entweder Rentenversicherungsbeiträge
und/oder Beiträge zu einer betrieblichen Rentenkasse eingezahlt. Zur
Geltendmachung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente sollten Sie sich eines
Anwalts bedienen, der sich einer speziellen Ausbildung zum Versorgungsausgleich
unterzogen hat. Zur gemeinsamen Lebensplanung einer Ehe gehört auch
die Planung einer Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Zur Vermeidung dieses Nachteils kommt in vielen Fällen der sogenannte verlängerte schuldrechtliche Ausgleich in Betracht. Zusammen haben wir eine Immobilie gekauft. Zwar besteht in einem solchen Fall beim Ehegatten mit den geringeren Versorgungsanrechten noch keine unbefriedigende soziale Lage, deren Verbesserung der Versorgungsausgleich dienen soll. Zweck dieses Verfahrens ist es, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Zweck dieses Vertrages ist nach Meinung des BGH vielmehr, daß der Versuch der Fortführung der Ehe keinen wirtschaftlichen Nachteil für einen Ehegatten bedeuten dürfe. Zwischen den geschiedenen Ehegatten findet ein Versorgungsausgleich statt, soweit für sie oder einen von ihnen in der Ehezeit Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit begründet oder aufrechterhalten worden sind. |
|