schuldrechtliche Ausgleichsrente - Ansprüche auf Zahlung einer Betriebsrente oder einer Zusatzversorgung

Wird diese Frist versäumt, findet ein Versorgungsausgleich bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht statt. Wird eine Ehe geschieden, findet der Versorgungsausgleich statt. Ziel dieses Ausgleiches ist es, daß beide Eheleute genau gleich versorgt aus der Ehe hervorgehen. Ziff. Zu Änderungen dieser Art des Ausgleichs vorst. Zu beachten ist allerdings, daß die Zahlung der verlängerten Ausgleichsrente in aller Regel erlischt, wenn der berechtigte Ex-Ehegatte wieder geheiratet hat. Zu beachten ist dabei auch, daß ein in der Entscheidung des Familiengerichts bei Scheidung genannter Betrag einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente in nahezu allen Fällen unbeachtlich ist. zu der Berechnungsmethode insgesamt. Zu diesem Zweck wird das während der Ehezeit begründete oder aufrechterhaltene Versorgungsvermögen gleichmäßig, das heißt hälftig, zwischen den Ehegatten ausgeglichen (sogenannter Halbteilungsgrundsatz). Zu diesen Leistungen gehören neben einer Versichertenrente auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Hinterbliebenenrenten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Zudem können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag nach Belieben gestalten, ja selbst den gesetzlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung ausschließen. Zugunsten der Ehefrau wird in Höhe der Hälfte des Wertunterschiedes von 1000 - (100 + 300) x 1/2 = 300 Euro eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. zum AnfangKürzungsbetragDas Ruhegehalt der ausgleichspflichtigen Ehegatten wird um den vom Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren festgestellten Ausgleichsbetrag gekürzt. zum AnfangAbänderungsentscheidungNach der Durchführung des Versorgungsausgleichs können sich die Versorgungsanrechte, die der familiengerichtlichen Entscheidung zugrunde lagen, infolge von gesetzlichen Neuregelungen oder durch tatsächliche Änderungen nachträglich verändern.

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Dann wird die Scheidung ausgesprochen und der Versorgungsausgleich später geregelt. Darauf, ob die Ehe im Inland oder im Ausland geschieden worden ist, kommt es daher für den Versorgungsausgleich ebensowenig an wie für alle übrigen Scheidungsfolgen Das FamG setzte für die Ehescheidung und für den Versorgungsausgleich Teilstreitwerte fest. Darüber hinaus kann es gegen die Entscheidung des Familiengerichts Rechtsmittel einlegen, sofern beim Versorgungsausgleich gesetzliche Vorschriften nicht oder fehlerhaft berücksichtigt wurden. Darunter fallen vor allem die durch die monatlichen Abzüge vom Gehalt an die BfA oder LVA abgeführten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch beispielsweise die Anrechte auf eine spätere Beamtenpension und Ansprüche auf Zahlung einer Betriebsrente oder einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Darunter waren Fragebögen zum Versorgungsausgleich mit Angaben über Renten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung


Das NLBV ist vielmehr für die Umsetzung der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich zuständig, soweit es hiervon als Versorgungsbehörde betroffen ist. Das spätere Ruhegehalt des ausgleichspflichtigen Ehegatten, der Beamter ist, wird in Höhe des Betrages der so begründeten Rentenanwartschaft gekürzt. Das AG - FamG - hat die betriebliche Altersversorgung nicht als Kapital-, sondern als arbeitnehmerfinanzierte Rentenversicherung angesehen und in den Versorgungsausgleich einbezogen.


Die Höhe der Abänderung muß wesentlich sein (mindestens 10 % Abweichung gegenüber der ursprünglichen Entscheidung). Es muß ein schuldrechtlicher Ausgleich des überlebenden Ex-Ehegatten gegenüber dem verstorbenen Ex-Ehegatten bestanden haben.
gesetzliche Rentenversicherung - Beamtenversorgung - betriebliche Altersversorgung - private Rentenversicherung - berufsständische Versorgungen Nach § 109 Absatz 3 SGB VI (Sozialgesetzbuch Teil sechs) hat man das Recht, jederzeit von seiner gesetzlichen Rentenversicherung (BfA oder LVden Stand seiner Rentenversicherung zu erfahren. Ihr geschiedener Ehegatte ist im öffentlichen Dienst beschäftigt und demgemäß in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes versichert (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Zusatzversorgungskassen der Länder oder der Gemeinden, kirchliche Zusatzversorgungskassen). Ihr geschiedener Ehegatte hat eine betriebliche Versorgung, deren Höhe vom Einkommen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig ist. In der dem verstorbenen Ex-Ehegatten erteilten Versorgungszusage muß die Zahlung einer Witwenrente vorgesehen sein, was dazu geführt hätte, daß ohne die Scheidung der Ehe eine Witwenrente gezahlt worden wäre. Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Versorgungen oder Versorgungsanwartschaften (Pensionen) von Beamten und ihnen gleichgestellten Personen; - Leistungen, Anwartschaften oder Aussichten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; - sonstige Renten oder ähnliche wiederkehrende Leistungen, die der Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu dienen bestimmt sind, oder Anwartschaften oder Aussichten hierauf, insbesondere solche aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel aus der Alterssicherung der Landwirte, der Abgeordnetenversorgung, den Versorgungswerken der freien Berufe; - Anwartschaften auf eine Altersrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund eines privaten Versicherungsvertrages (Lebensversicherungen); - im Ausland oder bei einer internationalen Organisation erworbene Versorgungsanwartschaften; nicht dagegen die Volksrenten, wie zum Beispiel in Dänemark, den Niederlanden, in Norwegen und Schweden, die aus Steuermitteln finanziert werden. Renten oder -anwartschaften aus privaten Versicherungsverträgen Wurden nun Zeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt, fordert das Gericht den Rentenversicherungsträger auf, eine Rentenauskunft über die Höhe der während der Ehezeit ervorbenen Rentenansprüche zu erstellen. zu Lasten der Beamtenversorgung ausgeglichen. welche Versicherungsnummer vergeben wurde, wann zuletzt ein Beitrag gezahlt wurde und ähnliches mehr. Die Versorgungsbezüge werden ab Beginn des Ruhestandes am 1. § 1587 h Beschränkung oder Wegfall des Ausgleichsanspruchs Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 1587g besteht nicht, soweit der Berechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und seinem Vermögen bestreiten kann und die Gewährung des Versorgungsausgleichs für den Verpflichteten bei Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbillige Härte bedeuten würde; § 1577 Absatz 3 gilt entsprechend; Allerdings sollten Ehepartner solche Verträge neu aushandeln, wenn sich zum Beispiel nach ursprünglich nicht geplanten Kindern die Verhältnisse derart ändern, dass ein Ehepartner durch den alten Vertrag krass benachteiligt würde.

Entweder wurden in dieser Entscheidung Versorgungsansprüche überhaupt nicht beachtet oder die Versorgungsansprüche haben sich nachehezeitlich verändert. Er ist auch bei Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe möglich. Er wird so behandelt, als hätte er selbst in die maßgebende Versorgungseinrichtung Beiträge eingezahlt. Er wird vom Familiengericht durchgeführt. Erhebliche Fehler sind danach weder vorgetragen noch ersichtlich. Ermittlung des Wertunterschiedes Hat das Familiengericht sämtliche für einen Wertausgleich in Frage kommenden Versorgungsrechte und -anwartschaften eines Ehepaares ermittelt und gegebenenfalls andersartige, nichtdynamische Anrechte in dynamische Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet, so wird ein Wertausgleich vorgenommen. Erst dann folgt - völlig getrennt davon - der zweite Schritt:
Erst dann können Anrechte (West) und Anrechte (Ost) gegenübergestellt und saldiert werden. Erstattung in der Ehezeit zu Unrecht gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist im Änderungsverfahren als Abänderungsgrund gemäß § 10a Absatz 1 Nummer 1 VAHRG zu berücksichtigen Die Erstattung in der Ehezeit zu Unrecht gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist im Änderungsverfahren als Abänderungsgrund gemäß § 10a Absatz 1 Nummer 1 VAHRG zu berücksichtigen.


Kürzung des Versorgungsanrechts

Während des Ehescheidungsverfahrens holt das Familiengericht von den Rentenversicherungs- beziehungsweise Versorgungsträgern Auskünfte darüber ein, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben worden sind. War die Ehegattin – wie es oft der Fall ist - als Hausfrau tätig und hat sie deshalb keine Rentenansprüche erlangt, wird sie über den Versorgungsausgleich an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten beteiligt. Waren Sie zum Beispiel während der Ehe als Hausfrau tätig und haben so keine Rentenansprüche erlangt, erfolgt eine Beteiligung an den Rentenansprüchen ihres Ehegatten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Waren Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand, wird Ihr Ruhegehalt erst gekürzt, wenn an den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Rente gezahlt wird.
Hat der Verpflichtete auf Grund einer Entscheidung des Familiengerichts Zahlungen erbracht, gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend. Hat der Verpflichtete Zahlungen zur Abwendung der Kürzung seines Versorgungsanrechts geleistet, sind die unter Berücksichtigung der Abänderung der Entscheidung zu viel geleisteten Beträge zurückzuzahlen. Lebensjahres> gegeben sind, entsteht dieser mit der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts. Lediglich in den Fällen, in denen der Träger der auszugleichenden Versorgung (zum Beispiel ein privater Träger der betrieblichen Altersversorgung) eine Hinterbliebenenversorgung vorsieht, richtet sich nach dem Tode des/der Ausgleichsverpflichteten der Anspruch des/der Ausgleichsberechtigten gegen den Träger der auszugleichenden Versorgung selbst. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, um die es konkret bei der bis dato gänzlich ungeklärten Zusatzversorgung des Ehemannes geht, unterliegen grundsätzlich gemäß § 1587 a Absatz 2 Nummer 3 BGB – vorbehaltlich der hier auch nicht ansatzweise erkennbaren, geschweige denn festgestellten Voraussetzungen des § 1587 a Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 in Verb.
Beispielsweise wurden nach einer bei einer großen deutschen Firma durchgeführten Erhebung 60 % aller Berechnungen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu Ungunsten des Ausgleichsberechtigten durchgeführt. Bemisst sich die Versorgung nicht nach den in den vorstehenden Absätzen genannten Bewertungsmaßstäben, so bestimmt das Familiengericht die auszugleichende Versorgung in sinngemäßer Anwendung der vorstehenden Vorschriften nach billigem Ermessen.
Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen? Der Beginn des Anspruchs auf Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist von zwei Bedingungen abhängig:
Der berechtigte Ehegatte soll davor geschützt werden, beim Versorgungsausgleich an Ruhensfolgen beteiligt zu werden, die auf Versorgungsanrechten beruhen, die außerhalb der Ehezeit erworben wurden. Der Ehegatte (ausgleichspflichtige Ehegatte), der in der Ehezeit die höheren Versorgungs- und Rentenanwartschaften erworben hat, muss einen Teil seiner Anwartschaften an den Ehegatten abgeben, der in der Ehezeit weniger oder überhaupt keine Versorgungsanwartschaften erworben hat. Der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung ist gegenüber dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Versorgungsanrechten ausgleichspflichtig.
Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen festgelegt, so dass bei einer Scheidung diesbezüglich nur selten Streitigkeiten auftreten.
Der Ehegatte, der in der Ehezeit die werthöheren Versorgungen erworben hat, muß dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz abgeben.
Der ehevertraglich geregelte Ausschluss wird aber nur wirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss einer der Ehegatten Antrag auf Scheidung der Ehe stellt (§ 1408 Absatz 2 BG. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Arbeit der Ehefrau, die Haushalt und Kinder versorgt, gegenüber der Leistung des meist berufstätigen Ehemanns gleichwertig ist. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Entscheidung über den Versorgungsausgleich nur in problemlosen beziehungsweise in Akutfällen vorzusehen. Der im Westen übliche Versorgungsausgleich steht ihnen nicht zu. Der Kürzungsbetrag verändert sich bei künftigen Anpassungen der Versorgungsbezüge entsprechend. Der Versorgungsausgleich kann auf zweierlei Weise von den Eheleuten ausgeschlossen werden:
Der Versorgungsausgleich wird ohne Rücksicht darauf durchgeführt, ob die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder durch Ehevertrag ein anderes Güterrecht (zum Beispiel Gütertrennung) vereinbart haben.

Berechnung des Versorgungsausgleichs

Berechnung des Versorgungsausgleichs Im Rahmen einer Scheidung werden im Versorgungsausgleichs ausschließlich Ansprüche auf Leistungen wegen Alters und Invalidität ausgeglichen. Berücksichtigung ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleich Bei einem Versorgungsausgleich werden in der Regel auch ausländischen Versorgungsanrechte, die von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden, berücksichtigt. Berücksichtigung ausländischer Anwartschaften beim Versorgungsausgleich. Bei einem Versorgungsausgleich werden in der Regel alle Versorgungsanrechte, die von den Ehegatten während der Ehezeit erworben wurden, berücksichtigt. Beruht ein Teil der Rente darauf, dass der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung Altersvorsorgeunterhalt gezahlt hat, so gibt es eine Besonderheit. Besteht eine betriebliche Altersvorsorge, so besteht ein Auskunftsanspruch aufgrund des Arbeitsvertrages. Besteht Einigkeit, sollten Sie mit Ihrer Frau eine notarielle Getrenntlebend- und Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Besteht im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages noch kein Anspruch auf eine Altersentschädigung, so ist für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag der entsprechende Steigerungssatz nach § 20 Satz 2 zu berücksichtigen.
zum AnfangAuswirkungenIst der ausgleichspflichtige Ehegatte Beamtin / Beamter, so wird seine spätere Versorgung (Ruhegehalt) um den vom Familiengericht festgestellten Ausgleichsbetrag gekürzt. zum AnfangEntscheidungsträgerOb und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich im Fall der Ehescheidung durchzuführen ist, entscheidet allein das zuständige Familiengericht. zum AnfangPraktische UmsetzungÜber den Versorgungsausgleich entscheidet zunächst das Familiengericht durch Beschluss oder Urteil. Zum Zeitpunkt der Scheidung im Jahr 1983 war der Ex-Ehemann 50 Jahre alt, die Ehe hatte 25 Jahre bestanden. Zum Zweck der Altersvorsorge haben die Eheleute meistens entweder Rentenversicherungsbeiträge und/oder Beiträge zu einer betrieblichen Rentenkasse eingezahlt. Zur Geltendmachung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente sollten Sie sich eines Anwalts bedienen, der sich einer speziellen Ausbildung zum Versorgungsausgleich unterzogen hat. Zur gemeinsamen Lebensplanung einer Ehe gehört auch die Planung einer Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten.
Ehe > Ehevertrag > Ausgleich der Rente (Rentenansprüche) bei Trennung Zur Vermeidung dieses Nachteils kommt in vielen Fällen der sogenannte verlängerte schuldrechtliche Ausgleich in Betracht. Zusammen haben wir eine Immobilie gekauft. Zwar besteht in einem solchen Fall beim Ehegatten mit den geringeren Versorgungsanrechten noch keine unbefriedigende soziale Lage, deren Verbesserung der Versorgungsausgleich dienen soll. Zweck dieses Verfahrens ist es, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Zweck dieses Vertrages ist nach Meinung des BGH vielmehr, daß der Versuch der Fortführung der Ehe keinen wirtschaftlichen Nachteil für einen Ehegatten bedeuten dürfe. Zwischen den geschiedenen Ehegatten findet ein Versorgungsausgleich statt, soweit für sie oder einen von ihnen in der Ehezeit Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit begründet oder aufrechterhalten worden sind.